Landkreisversammlung

Oberstes Organ des Landkreistages ist die Landkreisversammlung. Sie tritt einmal im Jahr zusammen und trifft die wichtigsten Entscheidungen für den Verband.

Die Landkreisversammlung hat

  • die Grundsätze der Verbandsarbeit festzulegen
  • den Haushaltsplan festzustellen und die Umlage festzusetzen
  • den Bericht über die Tätigkeit des Landkreistages Nordrhein-Westfalen entgegenzunehmen und die Jahresrechnung festzustellen
  • den Präsidenten, die Vizepräsidenten und den Hauptgeschäftsführer zu wählen
  • dem Präsidenten, dem Vorstand und dem Hauptgeschäftsführer Entlastung zu erteilen
  • über Satzungsänderungen zu beschließen
  • über die Auflösung des Landkreistages Nordrhein-Westfalen, die Verwendung seines Vermögens und die Regelung seiner Verbindlichkeiten zu beschließen

Der Präsident ist Vorsitzender der Landkreisversammlung und des Vorstandes und vertritt mit den beiden Vizepräsidenten und dem Hauptgeschäftsführer den Landkreistag Nordrhein-Westfalen gegenüber dem Landtag und der Landesregierung. Der Präsident, die Vizepräsidenten und der Hauptgeschäftsführer bilden das Präsidium des Landkreistages NRW.