Arbeit und Soziales
Stellungnahme des LKT-NRW zum Referentenentwurf eines Bürgergeld-Gesetzes
Die Regierungsparteien auf Bundesebene haben in ihrem Koalitionsvertrag im Herbst 2021 angekündigt, das SGB II zu erneuern, um mehr Chancengerechtigkeit und soziale Teilhabe zu ermöglichen. Dies soll mit dem nun vorgelegten Referentenentwurf für ein Bürgergeld-Gesetz erreicht werden. Der Entwurf sieht gravierende Änderungen bei der Grundsicherung für Arbeitsuchende vor. Insbesondere durch zweijährige Karenzzeiten bei den Wohnkosten und beim Vermögen sowie eine sechsmonatigen Verzicht auf eine Rechtsverbindlichkeit im Eingliederungsprozess wird stark am Grundsatz des „Förderns und Forderns“ gerüttelt.
Auch das SGB XII soll im Zuge der Gesetzesreform an wesentlichen Stellen verändert werden. Neben den inhaltlichen Bedenken steht die Sorge, dass die geplanten Änderungen erhebliche finanzielle Auswirkungen auf die kommunalen Ebene haben. Die Stellungnahme finden Sie hier.