Rettungsdienst und Katastrophenschutz

Als Katastrophenschutzbehörden nehmen die Kreise zahlreiche Aufgaben wahr. So sorgen sie zum Beispiel durch die Erstellung von Sonderschutzplänen dafür, dass Schadensereignisse in besonders gefährlichen Bereichen (Chemiebetriebe, Hochwasser) adäquat bekämpft werden können. Auch auf außergewöhnliche Bedrohungen der Infrastruktur (zum Beispiel
Stromausfall im Münsterland, Vorsorgemaßnahmen für den Fall eines Blackouts im Zuge der Energiekrise), auf Anschläge oder Epidemien mit biologischem oder chemischem Hintergrund (zum Beispiel Milzbrand, Vogelgrippe, SARS) reagieren die Kreise. Aktiv sind die Kreise auch im Bereich der Ernährungsnotfallvorsorge und der zivilmilitärischen Zusammenarbeit. Die Krisenstäbe der Kreise sind ständig einsatzbereit, um bei Unglücksfällen Auswirkungen auf die Bevölkerung und die Umwelt weitgehend zu minimieren.

Um eine schnelle Individualversorgung in Notfällen sicherzustellen, legen die Kreise als Träger des Rettungsdienstes im Rahmen des rettungsdienstlichen Bedarfsplanes die Zahl und die Standorte der Rettungswachen und Rettungsmittel sowie deren zeitliche Verfügbarkeit fest. Notarzt, Rettungswagen, Rettungshubschrauber und andere spezielle Rettungsmittel werden
von den Kreisen bereitgehalten und finanziert. Auch für größere Ereignisse (zum Beispiel Weltjugendtag, Fußballweltmeisterschaft, Unfälle mit zahlreichen Verletzten) treffen die Kreise organisatorische Vorbereitungen und Vorkehrungen in rettungsdienstlicher Hinsicht.

In diesem Bereich finden Sie Stellungnahmen und Positionen des Verbandes aus den Bereichen Katastrophenschutz und Rettungsdienst. Darüber hinaus finden Sie Best Practice Berichte über die Arbeit der verschiedenen Fachbereiche in den Kreisverwaltungen.

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