Prämie sucht Job!

11. Oktober 2023: Von Carina Cleven Pawletko, Leiterin Jobcenter Kreis Kleve

Das Jobcenter Kreis Kleve hat ein neues Förderprogramm für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ins Leben gerufen. Ziel ist es, Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber zu motivieren, geringfügige Beschäftigungsverhältnisse in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse umzuwandeln.

Zum 1. Oktober 2023 hat der Kreis Kleve ein neues Förderprogramm namens »Prämie sucht Job« eingeführt. Ziel ist hierbei, die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber zu motivieren, geringfügige Beschäftigungsverhältnisse - auch Minijobs genannt - in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse umzuwandeln und die wöchentliche Arbeitszeit von erwerbstätigen Leistungsberechtigten aufzustocken. Ähnliche Projekte bieten andere Jobcenter bereits an. Den Namen sowie die genauen Förderbedingungen hat das Jobcenter Kreis Kleve selbst konzipiert.

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BU: Werbeplakat für das neue Angebot „Prämie sucht Job“.
Quelle: Kreis Kleve

 Die Idee dahinter: Kundinnen und Kunden des Jobcenters können häufig über ihren Minijob hinaus vollen Einsatz liefern und somit ihren Lebensunterhalt abschließend (teilweise) aus eigener Kraft bestreiten. Infolge dessen besteht in solchen Fällen der Wunsch nach einer Festanstellung. Häufig sind auch Kundinnen und Kunden, welche bereits einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen, nicht im Stande ihren Lebensunterhalt vollständig aus dem erzielten Erwerbseinkommen zu bestreiten.
Nun haben Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber die Möglichkeit, als Chancengeber den Arbeitnehmenden eine Perspektive zu eröffnen, indem sie die wöchentliche Arbeitszeit eines Erwerbsaufstockenden erhöhen oder ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis umwandeln. Hierfür kann ein einmaliger Zuschuss in einer Höhe von bis zu 5.000,- Euro gewährt werden.
Durch eine solche Bereitschaft, nicht nur Arbeit, sondern auch Chancen zu geben, ermöglichen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber erwerbstätigen Personen künftig ihren Lebensunterhalt eigenständig zu bestreiten und ihr vollständiges Leistungspotenzial zu zeigen. Damit fördern sie die betroffenen Personen nicht nur im Hinblick auf deren berufliche Entwicklung, sondern tragen auch maßgeblich zu deren persönlicher Verwirklichung bei. 

Fördervoraussetzungen


In der Broschüre „Informationen und Fördermöglichkeiten für Arbeitgeber“ sind unterschiedliche Angebote zusammengefasst. Der Kreis Kleve legt die Broschüre aktuell neu auf.
Quelle: Kreis Kleve 

Um den Zuschuss zu erhalten müssen einige Voraussetzungen erfüllt werden. Beispielsweise muss ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis mindestens auf sechs Monate befristet sein und bereits seit mindestens zwei Monaten bestehen. Eine wiederholte Förderung des Arbeitnehmenden bei dem gleichen Arbeitgebenden ist ausgeschlossen.
Die tatsächliche Höhe des Zuschusses wird in gestaffelter Form gewährt. Hier unterscheiden sich die Voraussetzungen für Minijobs und sozialversicherungspflichte Beschäftigungsverhältnisse.
Bei der Umwandlung eines Minijobs in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis wird eine Grundprämie in Höhe von 3.000,- Euro gewährt. Des Weiteren wird eine Zusatzprämie in Höhe von je 1.000,- Euro gewährt, wenn die Erhöhung der wöchentlichen Arbeitszeit auf mindestens 30 Stunden oder die Umwandlung eines befristeten in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis erfolgt.
Bei den sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen wird eine Grundprämie in Höhe von 3.000,- Euro gewährt, wenn die Erhöhung der wöchentlichen Arbeitszeit eines Erwerbsaufstockenden auf mindestens 30 Stunden bei gleichzeitiger Erhöhung um zehn Prozent (alternativ bei Erhöhung um zehn Wochenstunden) erfolgt. Für die Aufstockung auf Vollzeit (mindestens 35 Wochenstunden) sowie für die Umwandlung eines befristeten in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis können Zusatzprämien in Höhe von jeweils 1.000,- Euro gewährt werden.
Ein Rechtsanspruch auf eine Förderung besteht nicht.
Im Falle eines positiven Bescheides erfolgt die Auszahlung des Förderbetrages in zwei Summen. Die erste Zahlung (75 % des Förderbetrages) kann einen Monat nach der Umwandlung bzw. Aufstockung des Arbeitsverhältnisses bei Vorlage des Arbeitsvertrages und der ersten Gehaltsabrechnung gewährt werden. Die Auszahlung der zweiten Zahlung (25 % des Förderbetrages) erfolgt nach sechs Monaten bei Vorlage der entsprechenden Gehaltsnachweise. 

JobOFFENSIVE Kreis Kleve
Daneben gibt es viele weitere Angebote für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die es attraktiv machen, sozialversicherungspflichtige Stellen anzubieten. In der JobOFFENSIVE wirbt das Jobcenter Kreis Kleve nun verstärkt für diese Förderangebote. Neben „Prämie sucht Job“ sind dies bereits etablierte Förderprogramme, die Arbeitgebern bessere Perspektiven bieten, sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse einzurichten oder diese zu besetzen. Das Jobcenter Kreis Kleve stellt Interessenten gerne die unterschiedlichen Programme vor, hilft bei der Wahl eines passgenauen Angebots und vermittelt mögliche Bewerberinnen und Bewerber.


Carina Cleven Pawletko
Quelle: Kreis Kleve