Betreuungswesen muss gestärkt werden

17. April 2024: Steinfurt – Der Sozialausschuss des Landkreistags NRW betrachtet die Situation im Betreuungswesen mit Sorge. Das Land darf die Kommunen bei der Umsetzung ihrer Aufgaben, die aufgrund des demografischen Wandels zunehmen und herausfordernder werden, nicht hängen lassen.

Immer mehr Menschen sind vor allem im Alter bei der Erledigung ihrer Angelegenheiten auf Unterstützung anderer angewiesen. Hilfen und Dienstleistungen für ältere und alte Menschen werden zunehmend wichtiger. Aufgrund des demografischen Wandels nimmt der Bedarf an Beratung und Betreuung stetig zu. Gleichzeitig finden sich immer weniger Angehörige, die bereit sind, eine Betreuung zu übernehmen bzw. sind dabei auf immer mehr Unterstützung angewiesen. Dies hat erhebliche Auswirkungen auf die Arbeit der bei den NRW-Kreise angesiedelten Betreuungsbehörden. „Unsere Betreuungsämter sind wichtig für die betroffenen Menschen, ihre Aufgaben wurden durch den Bund deutlich erweitert. Daher dürfen sie auch von Land und Bund nicht hängen gelassen werden“, erklärte der Sozialausschussvorsitzende, Landrat Olaf Schade (Ennepe-Ruhr-Kreis), in der heutigen Sitzung und forderte: „Wir brauchen eine stabile Finanzierung der Betreuer, der Betreuungsvereine und der Betreuungsbehörden. Bund und Land setzen hier die Standards, deshalb müssen sie auch die notwendigen Mittel bereitstellen.“

Zum Hintergrund: Die rechtliche Betreuung ist eine Hilfestellung, um Personen mit Unterstützungsbedarf ein selbstbestimmtes Leben unter Achtung ihrer Grundrechte zu ermöglichen. Die örtlichen Betreuungsbehörden beraten die betroffenen Menschen über die Möglichkeiten des Betreuungsrechts und der Vorsorge, sie fördern, unterstützen und stärken das ehrenamtliche Engagement durch die Begleitung von Betreuern und der Betreuungsvereine, sie unterstützen die Betreuungsgerichte und Vieles mehr. Damit erfüllen sie eine wichtige Funktion im Hilfesystem, vor allem für ältere Menschen.