Verpflichtende SORMAS-Einführung löst technische Probleme nicht

02. Juli 2021: Erlass des Landes NRW zur verpflichtenden Anwendung von SORMAS. Statement des LKT NRW gegenüber der Rheinischen Post.

Statement des Hauptgeschäftsführers des Landkreistags NRW, Dr. Martin Klein, zur Verpflichtung der Inbetriebnahme der Kontaktnachverfolgungssoftware SORMAS vonseiten des Landes NRW: : „Nach unseren Erkenntnissen haben alle 31 Kreise in NRW den Nutzungsvertrag für SORMAS unterschrieben, die Software eingeführt und bringen sich seitdem intensiv ein, um bestehende technische Probleme zu lösen und Prozesse zu beschleunigen. Dass es gleichwohl noch einer verpflichtenden Vorgabe zum Einsatz von SORMAS bedarf, sehe ich nicht. Und soweit es Verzögerungen bei der Inbetriebnahme der Software gab und gibt, liegt dies vor allem an technischen Problemen auf Seiten des Betreibers. Eine Verpflichtung der kommunalen Gesundheitsämter, SORMAS anzuwenden, ändert daran nichts und löst insbesondere nicht diese bestehenden technischen Probleme.“

Einige der noch bestehenden technischen Problemen zählt der Hauptgeschäftsführer des LKT NRW wie folgt auf: „Nach wie vor fehlen wichtige Schnittstellen zu bestehenden Infektionsschutzgesetz-Fachanwendungen, die für die Arbeit der Gesundheitsämter erforderlich sind. SORMAS ist ein wichtiger digitaler Baustein in der Pandemie-Bekämpfung, kann aber nicht alles. Der Nutzungsumfang der bestehenden IfSG-Fachanwendungen geht weit über die Möglichkeiten von SORMAS hinaus, daher sind bidirektionale Schnittstellen für einen effizienten Datenaustausch so wichtig. Darauf hat auch die Gesundheitsministerkonferenz am 16.6. nochmals hingewiesen und den Bund aufgefordert, diese Schnittstellen schnellstmöglich bereitzustellen. Darüber hinaus funktioniert der kreisübergreifende Austausch von Fällen, das Hauptargument für die bundesweite Einführung, nach unseren Informationen weiterhin noch nicht. Auch der Rollout auf SORMAS-X läuft nur schleppend. Ein neues Rollout-Konzept wurde erst vor wenigen Wochen eingeführt.“

Darüber hinaus würde eine verpflichtende Einführung von SORMAS konnexitätsrechtliche Fragen aufwerfen: „Sollte die Landesregierung die kommunalen Gesundheitsämter zur Einführung von SORMAS verpflichten, erwarten wir, dass die Kosten, die den Kommunen dabei entstehen, nach Maßgabe des Konnexitätsprinzips („wer bestellt, bezahlt“) vollumfänglich ausgeglichen werden“, erklärt der Hauptgeschäftsführer des LKT NRW, Dr. Martin Klein.

Der Beitrag der Rheinischen Post vom 1. Juli 2021 finden Sie hier (Paid Content).