Landkreistag NRW würdigt Entscheidung des Landtags NRW positiv

29. April 2022: "Kreise werden als Leistungsträger bei Finanzverteilung berücksichtigt.“ Statement zur Verteilung der Bundesmittel für Ukraine-Flüchtlinge durch das Land NRW

Mit der Entscheidung des Haushalts- und Finanzausschusses des Landtags NRW vom 27.04.2022 werden die Kreise an den gewährten Bundesmittel für Ukraine-Flüchtlinge unmittelbar beteiligt. Dazu sagte der Hauptgeschäftsführer des Landkreistags NRW, Dr. Martin Klein:

„Wir begrüßen die Entscheidung im Haushalts- und Finanzausschuss des Landtags NRW zur pauschalen Beteiligung an den Bundesmitteln für Ukraine-Flüchtlinge im kreisangehörigen Raum. Das Geld muss dorthin, wo die Leistungen für die Schutzsuchenden erbracht werden."


Bereits im Vorfeld hatte das Land NRW mitgeteilt, dass die Bundesbeteiligung an den Flüchtlingskosten von 430 Millionen Euro vollständig an die nordrhein-westfälischen Kommunen weitergeleitet werden. Mit der Beteiligung der Kreise bei der Verteilung der Mittel wird nun der Tatsache Rechnung getragen, dass im kreisangehörigen Raum ein beachtlicher Anteil der Leistungen und Hilfestellungen für Schutzsuchende aus der Ukraine von der Kreisebene erbracht wird.

Neben den kreisangehörigen Städten und Gemeinden tragen die Kreise in NRW einen erheblichen Teil der entstehenden Kosten: Sie decken in ihren Gesundheitsämtern, den Kreisjugendämtern, den Sozialämtern, aber auch als Schulträger im Bereich der Förderschulen und Berufskollegs wesentliche Bedarfe der Kriegsvertriebenen. Zudem sind sie aufgrund des von Bund und Ländern beschlossenen Rechtskreiswechsels der Ukraine-Geflüchteten in die Grundsicherung ab dem 1. Juni 2022 Träger der Unterkunftskosten und der weiteren kommunal zu tragenden Leistungen nach dem SGB II.