Statement des LKT NRW zur Bundestags- und Bundesratsentscheidung zur KdU-Beteiligung

18. September 2020: Der Bund wirkt der kommunalen Unterfinanzierung bei Soziallasten deutlich entgegen

Der Landkreistag NRW begrüßt die von Bundestag und Bundesrat beschlossene erhöhte KdU-Beteiligung durch den Bund. Diese entlaste die NRW-Kreise strukturell bei den laufend steigenden Soziallasten.

Bundestag und Bundesrat haben am 17. und 18. September 2020 angesichts der Corona-Pandemie über notwendige Finanzhilfen für Kommunen entschieden. Vor allem die im Gesetzespaket enthaltene Erhöhung der Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft (KdU) nach dem SGB II begrüßte der Landkreistag NRW (LKT NRW) ausdrücklich: „Mit der Erhöhung der KdU-Beteiligung kommt der Bund unserer jahrelang erhobenen Forderung zur Bekämpfung der strukturellen Unterfinanzierung bei bundesrechtlich veranlassten Soziallasten nach, die auch über die Corona-Krise hinaus die kommunalen Haushalte Jahr für Jahr mehr belasten“, erklärte der Hauptgeschäftsführer des Landkreistags NRW, Dr. Martin Klein. „Die Bundesbeteiligung an den KdU bedeutet für die NRW-Kreise als Hauptträger der Soziallasten im kreisangehörigen Raum in NRW eine wesentliche strukturelle und dauerhafte Stärkung“, so Klein. „Mit der Erhöhung des KdU-Anteils kann ein Teilbereich der strukturellen Unterfinanzierung der Kommunen beseitigt werden. Wir wissen zu schätzen, dass sich das Land in dieser Frage sehr gegenüber dem Bund eingesetzt hat.“

Ebenfalls positiv bewertet der LKT NRW die einmalige Kompensation der Gewerbesteuerausfälle durch Bund und Land als eine wichtige Maßnahme angesichts der Corona-Krise: „Die Absicht der NRW-Landesregierung, die Kompensation der pandemiebedingten Gewerbesteuerausfälle für das Jahr 2020 umlagewirksam auszugestalten, ist ein positives Signal auch für die NRW-Kreise.“ Mit Blick auf die weitere Entwicklung der Gewerbesteuereinnahmen müsse aber im Blick behalten werden, ob eine Folgehilfe des Bundes und des Landes wegen der Auswirkungen der Pandemie auch im nächsten Jahr geboten sei. Denn die Kommunen seien als öffentliche Auftraggeber unverzichtbar für die Nachfragebelebung in Gewerbe, Handwerk und Industrie und damit dem Wiederaufschwung der Konjunktur. Dafür müssten ihnen die erforderlichen Steuermittel zur Verfügung stehen.

Hinweis

Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an unsere Pressesprecherin Rosa Moya, Telefon: +49 211 30 04 91 160, E-Mail: r.moya@lkt-nrw.de.

+++++++++++

 Der Landkreistag Nordrhein-Westfalen (LKT NRW) ist der kommunale Spitzenverband der 31 Kreise des Landes mit rund 11 Millionen Einwohnern.