Land leitet Bundesbeteiligung an den Flüchtlingskosten von 430 Millionen Euro vollständig an die nordrhein-westfälischen Kommunen weiter

14. April 2022: Ministerpräsident Wüst: Jetzt ist nicht die Zeit für Kleinkrämerei und Aufrechnung, wem welche Kosten entstehen. Das Land steht zu seiner Verantwortung

Gemeinsame Pressemitteilung der Landesregierung Nordrhein-Westfalen und der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände NRW

„Ministerpräsident Hendrik Wüst hatte gemeinsam mit Flüchtlings- und Integrationsminister Dr. Joachim Stamp und Kommunalministerin Ina Scharrenbach die Kommunalen Spitzenverbände am vergangenen Freitag, 8. April 2022, über die Ergebnisse der Beratungen der Regierungschefinnen und -chefs der Länder mit dem Bundeskanzler vom Vorabend zu den Folgen des russischen Angriffs auf die Ukraine informiert. Die direkte und umfassende Einbindung der kommunalen Familie war Landesregierung und kommunalen Spitzenverbänden gleichermaßen ein wichtiges Anliegen. Bei diesem Gespräch hatte die Landesregierung den Kommunen bereits zugesagt, die Beteiligung des Bundes an den flüchtlingsbedingten Kosten der Unterkunft zeitnah und in voller Höhe weiterzuleiten. Zudem wurde besprochen, dass kurzfristig ermittelt werden sollte, welche weiteren Leistungen nach der Kostenstruktur von Kommunen und Land mit der Ergänzungspauschale des Bundes unterstützt werden.
Das Landeskabinett hat im Rahmen einer Sondersitzung am Mittwoch, 13. April 2022, nunmehr beschlossen, dass die Bundesmittel in voller Höhe an die nordrhein-westfälischen Kommunen weitergeleitet werden sollen - vorbehaltlich der Zustimmung des Haushalts- und Finanzausschusses. Neben den Kosten der Unterkunft umfassen diese auch eine Überbrückungspauschale zur Abgeltung der Kosten, die zur bisherigen Unterstützung der Geflüchteten im Bereich der Lebenshaltungskosten angefallen sind, sowie ergänzende Kosten im Zusammenhang mit den Geflüchteten, etwa für die Kinderbetreuung und Beschulung sowie Gesundheits- und Pflegekosten.
„Unsere Kommunen und die Menschen vor Ort leisten Herausragendes bei der Unterbringung, Versorgung und Integration der geflüchteten Menschen aus der Ukraine“, sagte Ministerpräsident Hendrik Wüst. „Wir werden die jetzt für das Jahr 2022 vom Bund zugesagten Mittel in Höhe von insgesamt rund 430 Millionen Euro zur Unterstützung des Landes Nordrhein-Westfalen und seiner Kommunen bei den Mehraufwendungen für die Geflüchteten aus der Ukraine eins zu eins an die Kommunen weiterleiten. Natürlich entstehen auch dem Land erhebliche Kosten durch die Aufnahme, vorübergehende Unterbringung und Versorgung der Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine. Jetzt ist nicht die Zeit für Kleinkrämerei und Aufrechnung, wem welche Kosten entstehen. Das Land steht zu seiner Verantwortung. Priorität hat für uns jetzt, unsere Kommunen bestmöglich zu unterstützen und handlungsfähig zu machen. Deshalb geben wir die Bundesmittel vollständig an die Kommunen weiter – und zwar bereits bevor der Bund die gesetzlichen Voraussetzungen dafür geschaffen hat, dass die Bundesgelder auch in Nordrhein-Westfalen ankommen.”
Der stellvertretende Ministerpräsident und Flüchtlingsminister Joachim Stamp betonte: „Die Unterbringung und Versorgung der Kriegsopfer ist eine gemeinsame Aufgabe von Bund, Ländern und Kommunen. Es ist daher konsequent, dass wir den Kommunen die Mittel vollumfänglich weitergeben. Zudem baut das Land weiterhin kontinuierlich eigene Plätze aus und stimmt die Steuerung und alle anfallenden Herausforderungen eng mit den Kommunen ab. Auch wenn eine solche Ausnahmesituation immer auch Improvisation erfordert, ist es uns gelungen, mit den Kommunen partnerschaftlich eine solide Struktur zu schaffen. Diese engmaschige Kooperation werden wir in den kommenden Monaten fortsetzen.”
Oberbürgermeister Pit Clausen, Vorsitzender des Städtetages NRW, Landrat Thomas Hendele, Präsident des Landkreistags NRW, und Bürgermeister Dr. Eckhard Ruthemeyer, Präsident des Städte- und Gemeindebundes NRW: „Es ist eine gute Nachricht, dass das Land die verabredeten Bundesmittel für dieses Jahr von rund 430 Millionen Euro schnell und vollständig an die Kommunen weiterreichen will. Gut ist auch, dass das Land hier in Vorleistung treten will und nicht auf den Bund warten wird. Das schafft Planungssicherheit, zumindest für 2022. Wichtig bleibt die Zusage des Landes, sich darüber hinaus mit eigenen Mitteln zu beteiligen, wenn die Bundespauschalen nicht ausreichen. Denn es geht auch um Vorhaltekosten, Sprachförderung, Kita- und Schulplätze sowie Pflege und Betreuung für Menschen mit Behinderung. Das Land muss dann nachschießen. Und es wird auch über die Kostenerstattung im Jahr 2023 zu reden sein.“
Von den rund 430 Millionen Euro werden drei Viertel (323 Millionen Euro) in pauschalierter Form an die Kommunen weitergeleitet. Die Zuweisungen erfolgen in mehreren Tranchen, um eine gerechte Verteilung der Mittel auf die Kommunen sicherzustellen. Nur so können die tatsächlichen Flüchtlingszahlen und deren Verteilung auf die Kommunen Berücksichtigung finden Mit einer pauschalen Einmalzahlung des Gesamtbetrages könnte den bestehenden Unsicherheiten der Erfassung sowie weiteren Entwicklungen in den kommenden Wochen nicht Rechnung getragen werden.
In einem weiteren Schritt sollen die noch verbleibenden rund 108 Millionen Euro für eine belastungsbezogene, gezielte Förderung der Kommunen in gesonderten Bereichen verwendet werden.
Ministerpräsident Hendrik Wüst: „Hier geht es nicht um pauschalierte Zuweisungen, sondern um die zielgenaue Berücksichtigung von Sonderproblemlagen, also etwa die finanzielle Hilfestellung bei der Unterbringung von geflüchteten Kindern und deren Betreuern aus Waisenhäusern, Gesundheitskosten für schwer Erkrankte und Verwundete oder auch die atypische Zusammensetzung des Personenkreises der Geflüchteten.“
Sobald diese Sonderbelastungen ermittelt sind, wird es auch hier zu einer zeitnahen Auszahlung der Mittel kommen.
Neben der vollständigen Weiterleitung der Bundesmittel an die Kommunen unterstützt das Land schon jetzt die Kommunen im Rahmen des Flüchtlingsaufnahmegesetzes (FlüAG) mit monatlichen Pauschalen. Die Kommunen erhalten vom Land zur Refinanzierung ihrer Ausgaben nach dem Asylbewerberleistungsgesetz monatliche Pauschalen pro Kopf in Höhe von 875 Euro in kreisangehörigen Gemeinden und 1.125 Euro in kreisfreien Städten. Bis zum Wechsel der Geflüchteten aus der Ukraine in das SGB II und XII werden landesseitige Mehrausgaben für die Pauschalen nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz in einem mittleren, dreistelligen Millionenbereich erwartet.“