NRW-Kreise: Corona-Recht muss umsetzbar bleiben – Gesundheitsämter sind keine Hilfsdetektive

24. August 2022: Düsseldorf – Statement des Landkreistags NRW zu den heutigen Corona-Beschlüssen des Bundeskabinetts: Die nordrhein-westfälischen Kreise fordern eine sofortige Abschaffung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht und der unnötigen Meldebürokratie. Strikt abgelehnt wird eine Mitwirkung bei der Kontrolle der Abrechnung der Testzentren.

Der Landkreistag NRW (LKT NRW) kritisiert die heutigen Beschlüsse des Bundeskabinetts zur Covid-19-Pandemie und fordert eine umsetzbare Rechtsgrundlage vom Bund: „Die in den letzten zweieinhalb Jahren mehr als belasteten Gesundheitsämter müssen in der Lage sein, Corona-Recht angemessen zu vollziehen“, forderte der Hauptgeschäftsführer des LKT NRW, Dr. Martin Klein. Dafür seien aus Sicht der NRW-Kreise drei Punkte unabdingbar:

-      Die einrichtungsbezogene Impfpflicht, für die es keine rechtliche Grundlage mehr gibt, müsse abgeschafft werden: „Die Gesundheitsämter dürfen nicht weiter mit einer Aufgabe beschäftigt werden, die letztlich keinen signifikanten Schutz für vulnerable Gruppen gewährleistet und zum 31. Dezember 2022 ohnehin ausläuft“, unterstreicht Klein.

-      Der Bundesgesetzgeber müsse die umfangreiche Meldebürokratie soweit wie möglich ausdünnen: „Seit Monaten müssen die Gesundheitsämter hunderte Mitarbeiter einsetzen, um eine Statistik zu führen, die keinen Nutzen mehr hat“, erklärt Klein. Statt einer Einzelerfassung aller Corona-Fälle bedürfe es – wie bei anderen Infektionskrankheiten auch – einer seriösen Hochrechnung auf Grund von Stichproben.

-      Die Gesundheitsämter dürften nicht mit zusätzlichen bürokratischen Aufgaben belastet werden: „Die Abrechnungskontrolle der Corona-Testzentren ist Aufgabe derer, die die Abrechnungen erhalten und bezahlen. Das sind die Kassenärztlichen Vereinigungen. Die kommunalen Gesundheitsämter dürfen nicht zu Hilfsdetektiven gemacht werden“, kritisiert Klein die Pläne der Bundesregierung, diese Aufgabe den Gesundheitsämtern übertragen zu wollen. Die Gesundheitsämter, die dafür auch kein geeignetes Personal vorhielten, dürften nicht als Ausfallbürgen missbraucht werden. Die Kontrolle der Abrechnungen müsse daher weiter von den Kassenärztlichen Vereinigungen erledigt oder alternativ durch geeignete Bundesbehörden, wie etwa den Zoll, sichergestellt werden.

Von der Landesregierung in NRW erwartet der Landkreistag eine klare Unterstützung dieser Forderungen: „Es ist auch im ureigenen Interesse des Landes NRW, dass die kommunalen Gesundheitsämter handlungsfähig bleiben. Daher muss das Land alles dafür tun, um im Bundesrat die Pläne des Bundes zu stoppen“, so Klein abschließend.