Kreistagsmitglieder diskutieren beim Landkreistag NRW - Schulische Inklusion: Inklusionspauschale muss mindestens verdoppelt werden

22. November 2016: Im Rahmen von zwei Kreistagsforen haben sich Kreistagsmitglieder aller Fraktionen aus den 30 nordrhein-westfälischen Kreisen und der Städteregion Aachen in Düsseldorf und Gütersloh getroffen, um über aktuelle kommunalrelevante landes- und bundespolitische Themen zu diskutieren.

Im Rahmen von zwei Kreistagsforen haben sich Kreistagsmitglieder aller Fraktionen aus den 30 nordrhein-westfälischen Kreisen und der Städteregion Aachen in Düsseldorf und Gütersloh getroffen, um über aktuelle kommunalrelevante landes- und bundespolitische Themen zu diskutieren. 

Ein Schwerpunkt war dabei die finanzielle Ausstattung der Kommunen im Rahmen der schulischen Inklusion. Ihnen steht nach dem Inklusionsfördergesetz eine jährliche Inklusionspauschale von 10 Millionen Euro vom Land NRW für die Förderung sogenannter „weiterer kommunaler Aufwendungen“ zu. Zu diesen zählen insbesondere die Personalkosten für das nicht-lehrende Personal an den Schulen, z. B. Inklusionshelfer. 

Die Evaluation des Inklusionsfördergesetzes durch Land und kommunale Spitzenverbände hat nun gezeigt, dass diese Aufwendungen enorm angestiegen sind und die Pauschale damit keinesfalls ausreichend ist. Untersucht wurden zehn Kommunen mit etwa 20 % der landesweiten Schülerzahl. Allein diese benötigen für den ihnen entstehenden Mehraufwand über 7,7 Millionen Euro. Hochgerechnet ergibt sich demnach ein finanzieller Bedarf von landesweit insgesamt über 38 Millionen Euro. Selbst mit Rücksicht auf die Unschärfen einer Hochrechnung ist das Volumen des Kostenaufwuchses eindeutig. Der Präsident des Landkreistages NRW, Landrat Thomas Hendele, betonte daher: „Die Inklusionspauschale für das nicht-lehrende Personal muss zum 01.01.2017 auf zumindest 20 Millionen Euro jährlich verdoppelt werden, um dem festgestellten Bedarf auch nur annähernd Rechnung zu tragen.“ 

Im Fokus der Kreistagsforen stand zudem das Gesetz zur Stärkung des kommunalen Ehrenamtes, das von den Delegierten positiv bewertet wurde. Das Gesetz schafft verbesserte Rahmenbedingungen für die Arbeit in Kommunalvertretungen, damit kommunale Mandatsträger – wie beispielsweise die Mitglieder der NRW-Kreistage – ihre Aufgabe sachgerecht wahrnehmen können und sich weiterhin kommunalpolitisch für das Gemeinwohl engagieren. 

Kontrovers diskutiert wurde der von der rot-grünen Koalition im Landtag eingebrachte Gesetzentwurf zur Stärkung des Kreistages. Dieser ermöglicht es unter anderem, dass zukünftig der Kreistag die Entscheidung über sogenannte Geschäfte der laufenden Verwaltung an sich ziehen kann, für die bislang ausschließlich der jeweilige Landrat zuständig und entscheidungsbefugt ist. Auf den ersten Blick scheint es sich lediglich um eine Erweiterung der Kompetenzen der Kreistage zu handeln. Bei näherer Betrachtung wirft der Gesetzentwurf indessen eine Vielzahl von Fragen und Problemen im Hinblick auf die Kommunalstrukturen im kreisangehörigen Raum auf, die vertieft erörtert wurden. Die drei kommunalen Spitzenverbände – Landkreistag, Städtetag sowie Städte- und Gemeindebund - haben den Gesetzentwurf in einer gemeinsamen Stellungnahme an den Landtag NRW abgelehnt.