Kommunen fordern stärkere Unterscheidung von Flüchtlingen mit und ohne Bleiberecht in NRW - Rückführung von Flüchtlingen effektiver gestalten

09. November 2016: Flüchtlinge ohne Bleibeperspektive in Deutschland sollen schneller und effizienter zurückgeführt werden können. Dafür sprechen sich der Landkreistag NRW (LKT NRW) und der Städte- und Gemeindebund NRW (StGB NRW) aus.

Flüchtlinge ohne Bleibeperspektive in Deutschland sollen schneller und effizienter zurückgeführt werden können. Dafür sprechen sich der Landkreistag NRW (LKT NRW) und der Städte- und Gemeindebund NRW (StGB NRW) aus. Die beiden kommunalen Spitzenverbände verständigten sich auf ein Positionspapier mit 15 Maßnahmen, über die dieses Ziel erreicht werden soll. 

„Die schnelle und konsequente Rückführung von Flüchtlingen ohne Bleibeperspektive ist die Voraussetzung dafür, dass wir den bleibenden Menschen alle notwendigen Ressourcen für ihre Integration zur Verfügung stellen können“, betonen Dr. Martin Klein, Hauptgeschäftsführer des LKT NRW, und Dr. Bernd Schneider, Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes NRW. Es geht den Verbänden aber auch um ein weiteres Ziel: „Wir wollen keine falschen Anreize für Flüchtlinge ohne Bleibeperspektive in Deutschland und einen Schwebezustand für die betroffenen Ausländer möglichst vermeiden.“ 

Die Verbände sprechen sich für den Ausbau von Beratungsmaßnahmen und die Möglichkeit einer geförderten freiwilligen Rückkehr, Verbesserungen in der Organisation, schärfere Sanktionen gegen nicht mitwirkungsbereite Flüchtlinge sowie höhere Kapazitäten bei der Abschiebehaft aus. Erstes Ziel soll aber stets eine freiwillige Rückkehr dieser Personen sein. Je nach Situation sollte es zudem im Einzelfall möglich sein, wirtschaftliche Hilfestellungen für ihren Wiedereinstieg im Zielland bereitzustellen. 

Darüber hinaus fordern die Verbände, dass die kommunalen Ausländerbehörden durch das Land NRW stärker unterstützt werden. So soll das Land organisatorisch stärkere Hilfestellungen geben sowie finanziell und personell eine größere Unterstützung leisten. Denn durch die zu erwartende Steigerung von Rückführungen Ausreisepflichtiger in NRW benötigten die kommunalen Ausländerbehörden in NRW erheblich mehr zusätzliches Personal. 

Verstöße gegen das Aufenthaltsrecht oder die fehlende Mitwirkung von Menschen ohne Bleiberecht sollten zudem stärker strafrechtlich geahndet werden. In diesem Kontext wird insbesondere die Praxis vieler Staatsanwaltschaften in Nordrhein-Westfalen, entsprechende Fälle in einer überwiegenden Zahl einzustellen, kritisiert. Ein weiterer wichtiger Punkt: Fehlende Pässe und Ausweise. Zu Beginn des Jahres 2016 hatten 75 bis 80 Prozent der Flüchtlinge über die Balkanroute keinen Reisepass oder ähnliche Dokumente. Die Beschaffung von Passersatzpapieren soll deshalb erleichtert und als Aufgabe dem Bund übergeben werden. Damit Staaten ihre Flüchtlinge wieder aufnehmen, sprechen sich LKT NRW und StGB NRW für ein stärkeres Einwirken der Bundesregierung auf diese Staaten aus. Auf Staaten, die ihre eigenen Staatsbürger nicht wieder zurücknehmen, muss im Zweifel auch diplomatischer Druck ausgeübt werden. 

„Wir nehmen die Integrationsaufgabe für Flüchtlinge sehr ernst. Gerade deshalb müssen wir zwischen jenen, die bleiben werden und jenen, die gehen müssen, klar trennen und entsprechend handeln“, betonen Dr. Klein und Dr. Schneider abschließend.