Integrationspauschale des Bundes

28. November 2018: Weiterleitung der Integrationspauschale kommunalfreundliches Signal der NRW-Landesregierung
LKT-Finanzausschuss am 28.11.2018

Der Landkreistag NRW begrüßt die von der Landesregierung beabsichtigte Weiterleitung der Integrationspauschale an die Kommunen und hält eine Beteiligung der Kreise für geboten.   

„Die Ankündigung der NRW-Landesregierung, die Integrationspauschale des Bundes ungekürzt an die Kommunen weiterzureichen, setzt ein wichtiges kommunalfreundliches Signal, das sehr zu begrüßen ist“, unterstrich der Vorsitzende des Finanzausschusses des LKT NRW, Landrat Frank Beckehoff (Kreis Olpe), anlässlich der heutigen Ausschusssitzung den großen kommunalen Zuspruch für das Vorhaben. „Die Zuweisung der Bundesmittel in Höhe von 433 Millionen Euro für NRW bedeuten eine Anerkennung der vielen Integrationsmaßnahmen, die Kreise, Städte und Gemeinden in den vergangenen Jahren aufgebaut haben“, so Beckehoff weiter.

Bei der Verteilung der Integrationspauschale müssten nun auch die Kreise mit einbezogen werden. Diese wurden bislang bei der Weiterreichung der Bundesmittel nicht berücksichtigt. „Die Kreise übernehmen für den kreisangehörigen Raum – entsprechend zu den kreisfreien Städten – überörtlich zu finanzierende, aber auch direkt wirkende Integrationsmaßnahmen, vor allem in den Bereichen Jugend, Soziales, Schule und Jobcenter“, erklärte Beckehoff. Von der Integration in Kitas für die Kleinsten über Schulsozialarbeit und Sprachförderung im schulischen Bereich bis hin zu flankierenden Unterstützungen rund um die Arbeitsvermittlung in Jobcentern – die Kreise leisten einen wesentlichen Beitrag in der Integrationsarbeit vor Ort.

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