Aufgaben

Der Landkreistag nimmt die gemeinsamen Anliegen der 31 nordrhein-westfälischen Kreise wahr. Er setzt sich für die Selbstverwaltung in den Kreisen ein und fördert die Stärkung der Verwaltungskraft der Kreise. Als kommunaler Spitzenverband vertritt er die Belange der nordrhein-westfälischen Kreise gegenüber Landtag und Landesregierung. Er vertritt die Belange des Gemeinwohls, nicht Einzelinteressen.

Im Einzelnen hat der Landkreistag Nordrhein-Westfalen nach seiner Satzung folgende Aufgaben:

Er gibt Landtag und Landesregierung Anregungen bei der Vorbereitung und Durchführung von Gesetzen, Verordnungen und Erlassen, soweit sie die Belange der Kreise berühren, befasst sich mit Fragen der Organisation, der Wirtschaftlichkeit und der Verwaltungskraft der Kreise, berät die Kreise und erteilt ihnen Auskünfte, pflegt den Erfahrungsaustausch unter den Kreisen und informiert die Öffentlichkeit über Aufgaben, Einrichtungen und Probleme der Kreise.

Die Satzung des Landkreistages NRW können Sie hier herunterladen:

Leider haben wir keinen Alternativtext zu diesem Bild, aber wir arbeiten daran.