Kontrolle in Landschafts- und Naturschutzgebieten

13. September 2024: Von Stefan Bendick, Sachgebietsleiter Natur- und Artenschutz, Kreis Steinfurt

Naturschutzwarte (Ranger), Aufsichtspersonen und Naturschutzbeauftragte haben die mehr als 140 Natur- und 76 Landschaftsschutzgebiete sowie eine Vielzahl von gesetzlich geschützten Landschaftsbestandteilen im Kreis Steinfurt im Blick. Seit 2022 übernehmen diese gemeinsam die Aufgaben der örtlichen Betreuung der insgesamt 130 km² großen Fläche. Die neue Konstellation und die dadurch ausgeweitete Präsenz vor Ort haben sich innerhalb kurzer Zeit bewährt: u. a. weniger Beschwerden, kaum noch negative Rückmeldungen sowie mehr Hinweise und Anregungen aus der Bevölkerung.

Im Kreis Steinfurt sind drei hauptamtliche in Vollzeit beschäftigte Ranger, sechs geringfügig beschäftigte Aufsichtspersonen und 48 ehrenamtliche Naturschutzbeauftragte zum Schutz von Landschaft und Natur unterwegs, was Vorbild für andere Kreise sein könnte. Denn nach vorliegenden Kenntnissen werden woanders regelmäßige Gebietskontrollen teilweise durch kommunale Ordnungsdienste übernommen, denen jedoch eine entsprechende Ausbildung als Ranger fehlt und die somit beispielsweise nicht sachkundig aufklären oder naturschutzfachliche Arbeiten übernehmen können.


Drei Ranger sind im Kreis Steinfurt unterwegs. Eine Arbeitsgruppenleitung bei der unteren Naturschutzbehörde steuert die Einsätze.
Quelle: Dorothea Böing, Kreis Steinfurt

Nach dem Vorbild der sonst in Nationalparks üblichen Ranger, sind nun auf Kreisebene drei unterwegs. Neben deren Einsatz gibt es eine weitere Besonderheit: Eine Kooperation mit dem Landesbetrieb Wald und Holz NRW. Ein weiterer beim Landesbetrieb angestellter Ranger unterstützt – vor allem bei Einsätzen im Wald oder wenn zwei Zweierteams für beispielsweise Sägearbeiten benötigt werden, die aus Versicherungsgründen nicht alleine durchgeführt werden dürfen. Im Gegenzug beteiligt sich der Kreis an den Personalkosten.
Mit dieser Konstellation aus Rangern, Aufsichtspersonen und Naturschutzbeauftragten sieht sich der Kreis Steinfurt für die Betreuung der besonders geschützten Bereiche in Natur und Landschaft sowie für die zu erfüllenden Aufgaben sehr gut aufgestellt.

Überwachung und Meldung
Im Rahmen regelmäßiger Präsenzgänge wird die Einhaltung der jeweiligen Schutzgebietsverordnungen bzw. Festsetzungen in Landschaftsplänen kontrolliert. Die Ranger sind berechtigt, für den Kreis Steinfurt hoheitlich tätig zu werden und Ordnungswidrigkeiten sowie Verstöße festzustellen, zu ahnden und Verwarngelder auszusprechen bzw. entsprechende Fälle an die Verwaltung weiterzuleiten. Die zentrale Fragestellung lautet hier: Werden die für das Gebiet geltenden Vorschriften eingehalten? Sind Ordnungswidrigkeiten oder Verstöße erkennbar und zu ahnden? Sind Maßnahmen der Verkehrssicherung oder Wartungsmaßnahmen notwendig? Gibt es Mängel bei der Besucherinformation und –lenkung? Welche Veränderungen im Gebiet fallen auf und geben Anlass für Überprüfungen oder Maßnahmen?

Präventive Präsenz und Aufklärungsarbeit
Besucherinnen und Besucher werden aktiv angesprochen und über den sensiblen Bereich aufgeklärt (gebietsspezifische Anforderungen und Ziele des Natur- und Gebietsschutzes inklusive vorkommender Arten und Artengemeinschaften). Ggf. werden Meldungen und Anregungen aufgenommen bzw. berücksichtigt und an die untere Naturschutzbehörde weitergegeben.

Instandhaltung und Verkehrssicherung
Dazu gehört das Aufstellen und Pflegen von Schutzgebietsschildern, Besucherinformations- und Besucherleitsystemen, die Instandhaltung von Einrichtungen der Gebietsinfrastruktur (z.B. Zäune und Aussichtsplattformen) sowie die Durchführung bestimmter Pflege-, Optimierungs- und Verkehrssicherungsmaßnahmen.

Untere Naturschutzbehörde und Akteure
Die Ranger unterstützen auch die Arbeit der Techniker und Ingenieure der unteren Naturschutzbehörde, z.B. bei der Umsetzung geplanter Optimierungs- und Pflegearbeiten oder bei Umsetzungs- und Erfolgskontrollen. Außerdem kümmern sich weitere Akteure um die Gebiete, Arten und Strukturen: die Biologische Station des Kreises Steinfurt, der Landesbetrieb Wald und Holz NRW, die Naturschutzbeauftragten als Naturschutzwacht des Kreises Steinfurt, die örtlichen Naturschutzverbände und einzelne ehrenamtlich aktive Gebietsbetreuer bzw. Naturschützer.

Wer? Wie? Was?
Lange Zeit haben zwei hauptamtliche Ranger diese Aufgaben erfüllt. Insbesondere aufgrund der Vielzahl und Größe der zu betreuenden Flächen und auch aufgrund Veränderungen im Freizeitverhalten der Besucherinnen und Besucher sowie eines gestiegenen Besucherdrucks (v.a. zu Zeiten der Corona-Pandemie) wurde eine personelle Aufstockung notwendig. Die inzwischen drei Ranger haben neben einer Grundausbildung als Gärtner oder Straßenwärter eine Zusatzausbildung als geprüfte Natur- und Landespfleger abgeschlossen. Außerdem absolvieren die Naturschutzwarte einen Lehrgang zum zertifizierten Baumkontrolleur.
Die sechs Aufsichtspersonen verstärken bzw. ergänzen die Ranger in geschützten Bereichen mit hohem Besucheraufkommen. Ihr Aufgabenbereich ist auf Überwachung sowie präventive Präsenz und Aufklärungsarbeit begrenzt. Sie sind verstärkt am Wochenende und in den Abendstunden unterwegs, außerhalb der Ranger-Dienstzeiten, sodass die üblichen Besucherzeiten und die sensiblen Zeiten besser abgedeckt werden können. Als Aufsichtsperson kann tätig werden wer ordnungsbehördliche oder naturschutzfachliche Erfahrungen hat, sicher und sachlich auftreten kann und nach Möglichkeit schon geübt ist, Konfliktgespräche zu führen. Ein Großteil des eingesetzten Personals konnte aus ehemaligen Polizeibediensteten oder Personen mit Vorerfahrungen im Sicherheitsdienst rekrutiert werden, die außerdem Vorkenntnisse oder persönliches Interesse an Naturschutzthemen oder für den Naturschutz vorweisen konnten.
Sowohl Ranger als auch Aufsichtspersonen sind an der Dienstkleidung zu erkennen und tragen einen Dienstausweis bei sich, was der besseren Wahrnehmung dient und Irritationen vorbeugen soll. Den Einsatz der verschiedenen Rangereinheiten steuert eine Arbeitsgruppenleitung bei der unteren Naturschutzbehörde, damit die Aufgaben gezielt und effektiv bewältigt werden können, Einsätze und Erfahrungen zusammenlaufen und bei Bedarf angepasst werden können. 
Für jede Gemeinde im Kreis gibt es außerdem einen oder mehrere Naturschutzbeauftragte. Diese leisten auf Augenhöhe zum Bürger einen wichtigen Beitrag zur Aufklärung und Abwendung von Schäden an Natur und Landschaft. Sie sind Bindeglied zur Behörde und ergänzendes Instrument zum amtlichen Naturschutz sowie zu den ehrenamtlichen Naturschutzverbänden. 2021 hat der Kreis die Rahmenbedingungen für die Ehrenamtlichen verbessert. Seitdem erhalten sie erhöhte Aufwandsentschädigungen und ein aufgestocktes Budget für „dienstlich“ begründete Bekleidungs- und Materialkosten. Der Kreis organisiert Fortbildungen sowie regelmäßige Veranstaltungen, bei denen die haupt- und ehrenamtlichen Akteure über aktuelle Belange informiert werden und sich über Erfahrungen und Kenntnisse austauschen können. Ein gut besuchtes und wertschätzend wahrgenommenes Angebot.

Fazit
Die bisherigen Erfahrungen und Eindrücke der neuen aufgestockten Konstellation von Rangern, Aufsichtspersonen und Naturschutzbeauftragen sind zum jetzigen Zeitpunkt durchweg positiv. Beschwerden oder negative Rückmeldungen sind die Ausnahme. Besucherinnen und Besucher verhalten sich seither schutzzweckkonformer und viele wichtige Informationen zu Missständen oder notwendigen Pflegemaßnahmen erreichen die untere Naturschutzbehörde verstärkt - auch über eine App. Also, insgesamt eine sehr gute Entwicklung.


Stefan Bendick
Quelle: Kreis Steinfurt