Ersatzgeldverwendung für Anpflanzungen von Obstbäumen und Hecken
Nach § 15 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) sind Beeinträchtigungen durch unvermeidbare Eingriffe in Natur und Landschaft durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege auszugleichen oder zu ersetzen. Ist dies nicht in angemessener Frist möglich, hat der Verursacher an die zuständige Behörde Ersatzgeld zu leisten, das zweckgebunden für Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege – möglichst in dem betroffenen Naturraum - zu verwenden ist.
Die beim Kreis Paderborn eingehenden Ersatzgelder werden seitens der unteren Naturschutzbehörde (UNB) für verschiedene Arten- und Naturschutzprojekte eingesetzt. Um Synergien zu nutzen, erfolgen auch Kooperation mit anderen Institutionen, z.B. kreisangehörigen Kommunen, Naturschutzvereinen und Wasserverbänden. Umfangreiche Maßnahmen wurden in den vergangenen Jahren z.B. durch Ankäufe von naturschutzfachlich wertvollen Flächen, die Neuanlage und Pflege von Biotopen, Renaturierungen von Fließgewässern, Entsiegelungen und spezielle Artenschutzmaßnahmen umgesetzt.
Finanzierung aus Ersatzgeld für Anpflanzungen von Obstbäumen und Hecken
Obstbaumwiese im Kreis Paderborn
Quelle: Kreis Paderborn
Um Naturschutzziele in Kooperation mit engagierten Bürgerinnen und Bürgern in einem Projekt zu vereinen und damit Maßnahmen kreisweit auf privaten Flächen zu ermöglichen, startete der Kreis Paderborn im Jahr 2021 einen öffentlichen Aufruf mit dem Angebot einer finanziellen Unterstützung für Anpflanzungen in der freien Landschaft. Das Projekt stieß auf große Resonanz in der Bevölkerung. Insgesamt 61 Personen bekundeten Interesse an der Aktion. Mehr als 20 Personen nahmen schließlich Anpflanzungen von Streuobstwiesen und Hecken auf ihren Flächen vor.
Die Höhe der Kostenübernahme lehnte sich an den zu diesem Zeitpunkt bestehenden Förderrichtlinien der EU und des Landes an und betrug pro hochstämmigem Obstbaum 75 € und pro Heckengehölz 4 €.
Voraussetzungen zur Kostenübernahme
Im Vorfeld des Projektes wurden seitens der UNB Bedingungen formuliert, welche als Grundlage einer Kostenübernahme dienen und in eine entsprechende Einverständniserklärung für die Flächeneigentümerin bzw. den Flächeneigentümer aufgenommen wurden. Wesentliche Bedingung ist die Dauerhaftigkeit der Maßnahme, da die vorgenommenen Anpflanzungen gemäß § 39 Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG NRW) zu „gesetzlich geschützten Landschaftsbestandteilen“ werden.
Die Flächen mussten außerhalb bebauter Ortsteile liegen und es durften keine anderweitigen Verpflichtungen, z.B. Kompensationsauflagen, vorliegen. Die Menge der jeweiligen Anpflanzungen sollte eine Mindestanzahl und die Pflanzfläche eine gewisse Größe nicht unterschreiten: für die Neuanlage einer Obstbaumwiese waren mindestens zehn hochstämmige Obstbäume verschiedener regionaler Sorten zu pflanzen, bei Hecken musste ausreichend Platz für eine Länge von ca. 30 m sowie ausreichend Abstand zu Nachbargrundstücken vorhanden sein.
Ein wichtiger Aspekt war dabei die Mischung aus unterschiedlichen Gehölzen mit abwechslungsreichen Blühzeitpunkten und vielfältigem Fruchtbesatz zur Schaffung von neuen Lebens- und Nahrungsräumen für heimische Tierarten. Insbesondere sollten die Neupflanzungen einen entsprechenden Mehrwert für die heimische Insekten- und die Vogelwelt erbringen sowie zur Bereicherung des Landschaftsbildes beitragen.
Die Antragstellenden verpflichteten sich, heimische Gehölze zu kaufen, die Anwuchspflege für zehn Jahre zu übernehmen und keine Pflanzenschutzmittel anzuwenden. Für die ersten zwei Jahre wurden die anfallenden Pflegemaßnahmen in der Kostenübernahme „eingepreist“.
Um eine fachgerechte Durchführung der Pflanzungen zu gewährleisten, unterstützte der Kreis Paderborn mit der Vermittlung von Berater-Kontakten.
Durchführung der Maßnahmen
Nach Prüfung der angefragten Flächen und der vorausgesetzten Bedingungen erfolgte eine schriftliche Zusage der UNB zur Kostenübernahme. In einem Zeitraum von ca. einem Jahr wurden die Pflanzungen durch die Teilnehmenden durchgeführt. Nach Fertigstellung erfolgte die Abnahme durch die UNB, bei dem geprüft wurde, ob die Pflanzungen fachlich korrekt (Höhe der Obstbaum-Hochstämme, Einhaltung von Pflanzabständen, Verwendung von Schutzmaßnahmen gegen Wildverbiss) ausgeführt wurden. Wurden keine Beanstandungen festgestellt erfolgte die zeitnahe Auszahlung der zugesagten Kostenübernahme.
Arten und Anzahl der Anpflanzungen
Die überwiegende Mehrheit der Antragstellenden hat sich für hochstämmige Obstbäume entschieden, die entweder eine vorhandene Streuobstwiese ergänzen oder eine komplett neue Obstwiese begründen. Zwei Antragstellende haben eine Hecke angelegt, andere sowohl Obstbäume als auch Heckenpflanzen auf ihrem Grundstück gepflanzt.
Insgesamt wurden von Herbst 2021 bis zum Frühjahr 2022 218 neue Obstbäume gepflanzt.
Die beliebtesten gepflanzten Obstbaumarten waren Apfelbäume mit 54 % (118 Apfelbäume). Birnen waren mit 14 % (30 Birnbäume) vertreten. Pflaumen und Kirschen folgen mit 12 % (26 Pflaumenbäume) bzw. 11 % (23 Kirschbäume). Die beiden eher wärmeliebenden Arten Mirabelle und Walnuss machten nur einen sehr geringen Anteil von unter 5 % aus.
Die Hälfte der Personen, die eine Hecke angelegt haben, pflanzten 50 bis 100 Heckenpflanzen. 12 % legten kleinräumige Heckenstrukturen mit weniger als 50 Pflanzen an, während 38 % mehr als 100 Pflanzen setzten.
Es zeigte sich eine bunte Durchmischung bei der Wahl der Gehölzarten, insgesamt wurden 15 verschiedene Arten bei den Heckenpflanzungen im Kreisgebiet verwendet. Am häufigsten kamen Schlehe und Weißdorn mit je 19% zum Einsatz. Holunder und Wildrosen auf Platz 3 machen einen Anteil von 12 % am Gesamtbestand der Heckenpflanzen aus. Weitere typische Heckenpflanzen wie Hasel, Salweide, Gemeiner Schneeball und Pfaffenhütchen sind mit 5-7% vertreten. Insgesamt wurden im Zeitraum von Herbst 2021 bis zum Frühjahr 2022 1.186 Heckenpflanzen gesetzt. Die Ersatzgeldaufwendungen für die Obstbaum- und Hecken-Anpflanzungen beliefen sich in diesem Zeitraum auf insgesamt 21.094 €.
Fazit
Viele Interessierte engagierten sich, um Neuanpflanzungen in der Landschaft vorzunehmen. Das lohnende Ergebnis sind 21 neue Standorte, die eine ökologische Aufwertung erfahren haben und zukünftig einen wichtigen Beitrag für den Natur- und Artenschutz im Kreis Paderborn leisten. Um die Beständigkeit der Maßnahmen zu gewährleisten, besteht die Möglichkeit einer späteren Förderung im Rahmen des Vertragsnaturschutzes, um die Flächeneigentümerinnen und -eigentümer weiterhin finanziell bei der Pflege der Gehölzbestände zu unterstützen.
Esther Hermann
Quelle: Kreis Paderborn