Windenergieausbau: Bund muss Wildwuchs dringend verhindern

08. Oktober 2024: Der Umwelt- und Bauausschuss des Landkreistags NRW fordert vom Bund schnelles Handeln beim Windenergieausbau. Ansonsten drohe in NRW ein ungeregelter Wildwuchs und die Akzeptanz in der Bevölkerung gehe verloren.

„Wir brauchen mehr Energiesicherheit. Daher ist der Ausbau von Windenergie so wichtig. Die NRW-Kreise unterstützen den Ausbau, dieser muss aber geordnet geschehen und die Interessen aller vor Ort berücksichtigen. Der neue Landesentwicklungsplan (LEP) und die neuen Regionalpläne in NRW sind dafür die richtigen Instrumente. Bis diese greifen, muss aber der Bund für Rechtsicherheit sorgen“, unterstrich der Präsident des Landkreistags NRW und Ausschussvorsitzende, Dr. Olaf Gericke (Kreis Warendorf). Eine Lösung vom Bund sei mehr als überfällig.

„Dass mit dem ‚Wind-an-Land-Gesetz‘ eine Rechtslücke zwischen Bundes- und Landesrecht entstanden ist, die niemand wollte, ist schon lange in Berlin bekannt“, betonte Gericke. Der LKT NRW habe dies schon 2023 beim Bundeswirtschaftsministerium angemahnt. Weil der Bund nicht gegensteuert, habe das Land versucht, eine Lösung zu finden. Diese sei aber nun vom Oberverwaltungsgericht NRW gekippt worden. „Da die Zwischenlösung des Landes gescheitert ist, sehen wir den Bund jetzt in der Pflicht, für eine schnelle Regelung zu sorgen. Sonst droht in NRW ein nicht gewollter Wildwuchs.“

Die Rechtslücke führe unweigerlich auch zu Konflikten vor Ort: „Durch Wildwuchs beim Windenergieausbau geht die Akzeptanz in der Bevölkerung verloren. Die Interessen der Menschen, die vom Ausbau unmittelbar betroffen sind, müssen gewahrt bleiben“, unterstrich Gericke. Es sei vor Ort nicht vermittelbar, wenn getroffene Vereinbarungen in den Regionalplänen nicht eingehalten werden.

Den Genehmigungsbehörden der Kommunen seien die Hände gebunden, warnte Gericke: „Wenn der Bund die Übergangszeit nicht endlich rechtssicher regelt, müssen wir Anlagen an Orten genehmigen, an denen sie planerisch niemand haben will.“ Würden die Ämter vor Ort stattdessen warten, bis die neuen Regionalpläne greifen, würden den Kommunen massive Entschädigungszahlungen drohen. „Dann müssten Unternehmen für nicht gebaute Anlagen, die von Anfang an keiner haben wollte, entschädigt werden. Und zwar auf Kosten der Steuerzahler.“