Statement: Zuständigkeit bei Polizei und Kreisen gut aufgehoben

27. Februar 2023: Statement des Landkreistags NRW gegenüber dem WDR zur Zuständigkeit für Geschwindigkeitskontrollen auch für kleinere Kommunen.

Der Städte- und Gemeindebund NRW setzt sich seit geraumer Zeit für eine Erweiterung kommunaler Zuständigkeits- und Entscheidungsbefugnisse im Bereich der Geschwindigkeitsüberwachung ein. Die Forderung des StGB NRW, die Zuständigkeit für Geschwindigkeitskontrollen auch auf kleinere Kommunen zu übertragen, ist nicht neu und wurde bisher aus gutem Grund nicht aufgegriffen. Nach aktueller Rechtslage dürfen Kommunen ab 60.000 Einwohnern selbst Geschwindigkeitskontrollen durchführen. In kleineren Städten und Gemeinden sind für diese Aufgabe die Kreise zuständig. Das hat mehrere Vorteile:

- Zunächst haben die NRW-Kreise durch die Verknüpfung zur Kreispolizeibehörde einen guten Überblick über die Unfallschwerpunkte in allen Städten und Gemeinden des Kreisgebiets.

- Außerdem können die Kreise sicherstellen, dass Geschwindigkeitskontrollen im gesamten Kreisgebiet nach einem einheitlichen Maßstab und unter Beachtung der rechtlichen Rahmenbedingungen dort durchgeführt werden, wo es das Verkehrsgeschehen erfordert.

- Überdies ist die Aufgabe mit einem beachtlichen technischen und personellen Aufwand verbunden. Bei einer Ausweitung der Zuständigkeit müsste jede mittlere und kleinere Kommune selbst hinreichend Personal für Betrieb, Instandhaltung und rechtliche Abwägung vorhalten. Das können Kreise als größere Verwaltungseinheit effektiver und effizienter – und somit kostengünstiger – im Kreisgebiet umsetzen.

- Nicht zuletzt ist dies auch vor dem Hintergrund des immer erheblicher werdenden Fachkräftemangels entscheidend. Je kleinteiliger und personalintensiver die Strukturen werden, umso höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass aufgrund von Personalmangel flächendeckende Kontrollen nicht mehr gewährleistet werden können. 

 

Zum Bericht des WDR