Statement zur Ausweitung der Kindertagesbetreuung
Der Landkreistag NRW begrüßt die weiteren Schritte zur Öffnung von Kitas und Kindertagespflege unter Berücksichtigung des Infektionsschutzes und der Gegebenheiten vor Ort. Zudem fordert der Landkreistag NRW vom Land einen entsprechenden Ausgleich für eine weitere finanzielle Entlastung der Eltern.
„Wir begrüßen die Pläne der Landesregierung für eine weitere Öffnung der Kindertagesbetreuung ab dem 8. Juni im eingeschränkten Regelbetrieb. Wir wollen, dass die Kinder wieder ihre Kita und ihre Kindertagespflege besuchen können, und wir wollen den Eltern eine Perspektive bieten. Alle Verantwortlichen vor Ort sind hoch motiviert, einen eingeschränkten Regelbetrieb zu ermöglichen. Dies stellt aber auch hohe Anforderungen an alle Beteiligten. Entsprechende Hygiene- und Schutzmaßnahmen müssen umgesetzt werden. Die jeweiligen Gegebenheiten vor Ort sind dabei entscheidend: Es muss im Einzelnen berücksichtigt werden, wie viele Räume und Personal tatsächlich zur Verfügung stehen. Das sind wichtige Eckpunkte, um das Infektionsrisiko für Kinder und deren Familien sowie Erzieherinnen und Erzieher bzw. Tagesmütter- und -väter soweit wie möglich zu minimieren. Die Corona-Pandemie ist nicht überstanden“, betont Dr. Martin Klein, Hauptgeschäftsführer des Landkreistags NRW. Die kommunalen Spitzenverbände haben sich im Vorbereitungsprozess gegenüber dem Land stets für eine größtmögliche Flexibilität und Entscheidungsfreiheit vor Ort eingesetzt. Diesem Anliegen will das Land nun entsprechen.
„Das Betreuungsangebot in Kitas und Kindertagespflege wird ab dem 8. Juni nicht in dem Umfang stattfinden können wie vor Corona. Alle Beteiligten müssen sich weiterhin auf Einschränkungen einstellen. Daher fordern wir vom Land, die finanziellen Voraussetzungen für die Kommunen zu schaffen, um Eltern weiterhin – zumindest teilweise – von Kitabeiträgen freistellen zu können. Das Land steht wegen der von ihm gesetzten Rahmenbedingungen in der Verantwortung für die Refinanzierung der ausfallenden Beiträge, die im Bereich der Kreisjugendämter ansonsten über eine erhöhte Umlage von den kreisangehörigen Städten und Gemeinden erbracht werden müsste“, fordert Klein.