"Verteilung der Steuereinnahmen muss neu erörtert werden"

05. November 2024: Statement zum Ergebnis der Herbst-Steuerschätzung 2024 und des von der Landesregierung angekündigten Einbruchs der Steuereinnahmen für NRW.

Die NRW-Landesregierung hat das Ergebnis der Hebst-Steuerschätzung 2024 für NRW veröffentlicht. Demnach droht ein erheblicher Einbruch der Steuereinnahmen in NRW.

Dazu sagte Hauptgeschäftsführer Dr. Martin Klein gegenüber der Zeitung "Rheinische Post":

"Die Kreise, die im kreisangehörigen Raum den Löwenanteil der kommunal zu erbringenden und gerade in Krisenzeiten laufend steigenden Sozialleistungen finanzieren müssen, haben im Wesentlichen nur die Finanzierung über die Kreisumlage, daher besteht bei niedrigeren Einnahmen und entsprechend geringeren Landeszuweisungen an die Kreise von zwei Seiten sehr hoher Druck: Einerseits wollen die Städte und Gemeinden – die auch weniger Landesmittel erhalten – eine möglichst niedrige Kreisumlage und andererseits beanspruchen die beiden Landschaftsverbände höhere Zahlungen der Kreise über die Landschaftsumlage wegen der überproportional steigenden Kosten der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen. Die Kosten der Eingliederungshilfe sind in NRW im Wesentlichen kommunal zu erbringen; hier handelt es sich aber um eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, deren Rahmen bundesrechtlich normiert ist. 

Die Kommunen sind gerade in Haushaltsberatungen für das Jahr 2025 und die Folgejahre. Der kommunale Investitionsbedarf beläuft sich nach der betreffenden KfW-Studie aktuell auf ca. 186 Mrd. Euro bundesweit. Der Einbruch der Steuereinnahmen wird auch Auswirkungen auf die Investitionsfähigkeit der Kommunen haben. 

Generell darf es nicht so sein, dass Bund und Land Abreden z.B. zur Steuerentlastung treffen, die die damit verbundenen kommunalen Steuerausfälle außer Acht lassen. Wir fordern eine Kompensation von Bund und Ländern für die kommunalen Steuerausfälle der letzten zwei Jahre. Den Bürgern ist es zu Recht wichtig, dass ihr Umfeld lebenswert gestaltet werden kann – dafür brauchen die Kommunen als bürgernächste Ebene auskömmliche Mittel. Insgesamt muss auch grundsätzlich über die Sozialkostentragung und Steuerverteilung unter den drei Ebenen gesprochen werden, und zwar unter gleichberechtigter Einbeziehung der kommunalen Ebene und nicht nur zwischen Bund und Ländern. 

Darüber hinaus muss wegen der laufend steigenden kommunalen Aufgaben- und Ausgabenlast der Anteil der Kommunen an der Umsatzsteuer deutlich erhöht werden: Diese Erhöhung sollte nicht nach der Wirtschaftskraft erfolgen, sondern je zur Hälfte nach Einwohnern und nach Sozialkosten.

Nicht zuletzt müssen auch konkrete Maßnahmen beim Bürokratieabbau erfolgen: Die diversen Fördertöpfe von Bund und Ländern sollten zugunsten von Pauschalen an die Kommunen aufgelöst und der zeitliche Turnus für kommunale Berichts- und Kontrollpflichten verdoppelt werden.“

Zum Bericht der "Rheinischen Post" (Online-Ausgabe).