Positives Signal für die NRW-Kreise
Der Landkreistag NRW begrüßt die gestrigen Beschlüsse des Koalitionsausschusses in Berlin für die Kommunen. Insbesondere die angestrebte höhere Beteiligung des Bundes an die sogenannten Kosten der Unterkunft (KdU) hilft speziell den nordrhein-westfälischen Kreisen, die die seit Jahren steigenden Soziallasten stemmen müssen.
Der Koalitionsausschuss hat sich auf die dauerhafte Übernahme von bis zu 75 % der Kosten der Unterkunft durch den Bund verständigt. Der Landkreistag NRW bewertet diesen Vorschlag positiv: „Dies ist ein wichtiger Beitrag für die langfristige Konsolidierung der kommunalen Finanzen,“ begrüßt der Präsident des Landkreistags NRW, Landrat Thomas Hendele (Kreis Mettmann), dass die vom LKT NRW lange geforderte Erhöhung der KdU auf 75 Prozent umgesetzt wird. Die seit Jahren stetig steigenden Sozialausgaben aufgrund der Bundesgesetzgebung belasten die Kreise als Kostenträger in Nordrhein-Westfalen in besonderem Maße. Bereits jetzt zeichnet sich ab, dass die Folgen der Corona-Krise zu einem enormen Anstieg der Sozialleistungen führen wird: Allein die KdU waren in NRW von Februar bis April 2020 um 6,3 Prozent gestiegen.
Insbesondere die nordrhein-westfälischen Kommunen mit ihren durch Strukturwandel und Zuwanderung erhöhten Soziallasten werden strukturell entlastet. „Uns war immer eine auf Dauer angelegte finanzielle Stärkung der Kommunen und kein einmaliges Strohfeuer wichtig,“ unterstreicht Hendele. „Mit der Erhöhung des KdU-Anteils kann ein Teilbereich der strukturellen Unterfinanzierung der Kommunen beseitigt werden. Wir wissen zu schätzen, dass sich das Land in dieser Frage sehr gegenüber dem Bund eingesetzt hat.“
In Hinblick auf den durch die Corona-Krise stark betroffenen ÖPNV-Sektor bewertet der LKT NRW die Beschlüsse des Koalitionsausschusses in Berlin als positives Signal. „Wir sehen in den gegenwärtigen eingebrochenen Fahrgastzahlen im Bereich des Verkehrssektors und insbesondere des ÖPNV-Sektors ein großes Risiko für die dauerhafte Funktionsfähigkeit des öffentlichen Personennahverkehrs, insbesondere im kreisangehörigen Raum. Bund und Land NRW müssen jetzt effiziente Förderprogramme auflegen, um die gegenwärtigen Mindereinnahmen vor dem Hintergrund der COVID-19-Pandemie bei kommunalen Verkehrsunternehmen, privaten Verkehrsunternehmen und Aufgabenträgern möglichst umfassend kompensieren. Wichtig ist dabei, dass auch die Kreise selbst, soweit sie in Vorleistung für Verkehrsunternehmen gegangen sind, einen finanziellen Ausgleich erhalten“, betont Hendele. Die Beschlüsse auf Bundesebene müssten zeitnah auf Wirkung und Auskömmlichkeit überprüft werden. „Zudem ist eine hinreichende zusätzliche Finanzierung bzw. Co-Finanzierung von Seiten des Landes NRW erforderlich“, fordert Hendele.
Insgesamt sei nun eine schnelle Umsetzung des verabredeten Konjunkturpakets entscheidend, um den wirtschaftlichen und sozialen Folgen der Pandemie entgegenzutreten. Jetzt sei auch das Land NRW am Zuge: „Das Land ist nun gefordert, schnell und unbürokratisch vorab eine Soforthilfe für die Kommunen zu leisten, die anteilige Finanzierung der vom Bund initiierten Maßnahmen zu sichern sowie mit entsprechenden finanziellen Ausgleichen die kommunale Handlungsfähigkeit orientiert nach den jeweiligen lokalen und regionalen coronabedingten Lasten zu gewährleisten. Hierzu gehört insbesondere auch die Stärkung der kommunalen Investitionskraft.“