NRW-Kreise beraten mit Minister Laumann über einrichtungsbezogene Impfpflicht: Umsetzung wird große Herausforderung
Die vom Bundestag beschlossene einrichtungsbezogene Impfpflicht konfrontiert die Gesundheitsämter mit einer Vielzahl von praktischen Fragen. Weil der Bundesgesetzgeber sich um klare Regelungen gedrückt hat und die Arbeitgeber nicht deutlicher in die Pflicht nehmen wollte, wurde der „schwarze Peter“ an die Kommunen gespielt. Diese haben nicht nur viele sehr aufwändige Verwaltungsverfahren zu führen, sondern müssen auch sehr schwierige Einzelfallentscheidungen treffen. Das haben die Mitglieder des Vorstandes in einem Gespräch mit NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann deutlich kritisiert.
„Das Bundesgesetz zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht lässt viele Fragen offen, die die Umsetzung erschweren. Insofern ist der Fahrplan der Landesregierung ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung, um mehr Rechtsicherheit zu schaffen“, erklärte der Präsident des Landkreistags NRW, Landrat Thomas Hendele (Kreis Mettmann) bei der Sondervorstandssitzung mit dem Gesundheitsminister. Weitere angekündigte landeseinheitliche Umsetzungshilfen begrüßte der Vorstand des LKT NRW ausdrücklich. Wichtig sei nun eine erneute Überzeugungsoffensive im Gesundheits- und Pflegesektor: „Wir erhoffen uns positive Effekte durch den neuen Corona-Impfstoff von Novavax“, sagte Hendele.
Letztlich müsse die einrichtungsbezogene Impfpflicht im Kontext mit einer allgemeinen Impfpflicht betrachtet werden: „Wir sehen einen klaren Zusammenhang zwischen einrichtungsbezogener und allgemeiner Impfpflicht für die Akzeptanz in der Bevölkerung“, betonte Hendele.
Darüber hinaus unterstrich der Vorstand des LKT NRW gegenüber Gesundheitsminister Laumann die Forderung, das aktuelle Meldeverfahren von Neuinfektionen an das Robert-Koch-Institut (RKI) ressourcenschonender zu gestalten: „Wir brauchen von Bund und Land eine pragmatische Lösung, um den Meldeaufwand zu reduzieren“, bekräftigte Hendele. Aktuell binde die statistische Erfassung der Fallzahlen landesweit rund 1000 Fachkräfte, die täglich in den Gesundheitsämtern Statistiken pflegten, denen nur noch wenig Bedeutung zukommt und sehr viel einfacher und auch zuverlässiger durch Stichprobenverfahren generiert werden können. „Die Gesundheitsämter müssen sich stärker auf die aktive Pandemiebekämpfung und sich mit ihrem Personal auf den Schutz der vulnerablen Bevölkerungsgruppen vor Ort fokussieren können.“
Die nach wie vor hohe Ausfallquote und Fehlerhaftigkeit der vom Bund zur Verfügung gestellten Kontaktnachverfolgungssoftware SORMAS wurde erneut deutlich kritisiert: „Die jüngsten technischen Probleme mit SORMAS haben die Arbeit der Gesundheitsämter stark beeinträchtigt“, unterstrich Hendele. „Zudem beklagen wir seit der Einführung Anfang 2021 das Fehlen wichtiger Funktionalitäten und Schnittstellen, um eine schnelle Datenverarbeitung zu gewährleisten“, fügte Hendele hinzu. So sei bis heute der Austausch von Falldaten unter den Gesundheitsämtern – das Hauptargument für die bundesweite Einführung des Systems – technisch nicht möglich.
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