LKT NRW: AO-SF-Verfahren muss grundlegend reformiert werden

18. September 2024: Düsseldorf/Recklinghausen – Angesichts der seit Jahren steigenden Zahl von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf fordern die NRW-Kreise, dass das entsprechende Feststellungsverfahren deutlich vereinfacht, transparenter und objektiver gestaltet wird.

Der Schul-, Kultur und Sportausschuss des Landkreistages NRW hat sich in seiner heutigen Sitzung intensiv mit dem Verfahren zur Ermittlung des sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs (sog. „AO-SF-Verfahren“) beschäftigt. „Das mehr als 50 Jahre alte Verfahren bedarf ist in die Jahre gekommen. Es sollte deutlich vereinfacht, transparenter und objektiver gestaltet werden“, fasst der Ausschussvorsitzende, Landrat Frank Rock (Rhein-Erft-Kreis), die Beratungen zusammen.

Der Anteil an Schülerinnen und Schülern mit Bedarf sonderpädagogischer Unterstützung ist seit 2011 von 4,7 Prozent auf 6,4 Prozent um fast 27.500 Kinder und Jugendliche pro Jahrgang angestiegen. Die Quote liegt damit so hoch wie nie zuvor. Dies ist eine Besorgnis erregende Entwicklung.

Das Ministerium für Schule und Bildung NRW hatte vor diesem Hintergrund ein Gutachten in Auftrag gegeben. Es liegt nun seit Anfang Mai vor und zeigt verschiedene Schwächen des geltenden AO-SF-Verfahrens auf. Problematisch erscheint insbesondere, dass die Ergebnisse der Feststellungsverfahren nur zum Teil objektiv erklärbar sind. Es ist nicht auszuschließen, dass es zu Ungleichbehandlungen und zur Fehlsteuerung von knappen Bildungsressourcen kommt. 

 „Es verdient Respekt, dass sich das Land NRW mit einem wissenschaftlichen Gutachten der Thematik angenommen hat. Dieses hat bestätigt, dass das derzeitige AO-SF-Verfahren in mehrfacher Hinsicht neu ausgerichtet werden muss. Nun kommt es darauf an, konkrete Reformschritte anzugehen. Die Kreise in NRW stehen bereit, mit ihrer Praxiserfahrung daran intensiv mitzuarbeiten“, so Rock abschließend.

Hinweis: Das Gutachten kann auf der Website des Schulministeriums unter folgender URL abgerufen werden: https://www.schulministerium.nrw/ausbildungsordnung-sonderpaedagogische-foerderung-ao-sf.