Gesundheitsexperten der NRW-Kreise wehren sich gegen Mikromanagement aus Düsseldorf
Der Gesundheitsausschuss des Landkreistags NRW warnt vor den Plänen des Landes zur Neuausrichtung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) in NRW. Mit der Schaffung weitreichender Weisungsrechte soll die Landesregierung die Möglichkeit bekommen, Detailsteuerung in den Kommunen zu betreiben.
„Die Gesundheitsämter haben während der Pandemie entscheidend dazu beigetragen, dass das Leben, soweit es eben ging, weitergehen konnte. Das konnten sie nur schaffen, weil sie die Möglichkeit hatten, flexibel auf die Lage vor Ort zu reagieren. Dass die Landesregierung sich nun weitgehende Weisungsrechte sichern will, kann ich nicht nachvollziehen“, kritisiert der Ausschussvorsitzende, Landrat Jürgen Müller (Kreis Herford). Der Gesetzentwurf wandelt fast alle Aufgaben der Gesundheitsämter in Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung um, auch in Bereichen, die mit dem Infektionsschutz nichts zu tun haben. Im Infektionsschutz bestanden seit jeher Weisungsrechte des Landes – daran soll sich auch nach dem Gesetzentwurf nichts ändern.
„Die Landesregierung hat sich eigentlich zum Ziel gemacht, Strukturen zu verschlanken und Bürokratie abzubauen. Mit dem neuen Weisungsregime plant sie nun genau das Gegenteil. Offensichtlich geht es darum, die Kommunen mit detaillierten Vorgaben zu befassen, wenn das für politisch opportun gehalten wird. Das ist nicht unser Verständnis von kommunaler Selbstverwaltung,“ so Müller weiter.
Würde die Reform wie im Entwurf beabsichtigt umgesetzt, bedeute dies eine Abkehr von der ursprünglichen Leitlinie des ÖGD-Gesetzes, bewusst auf die kommunale Selbstverwaltung zu setzen, um den unterschiedlichen Gegebenheiten vor Ort gezielt und flexibel gerecht werden zu können. Die gut funktionierende Selbstorganisation und Gestaltungskraft der Gesundheitsämter würde weitgehend beendet. Landrat Müller: „Wir hoffen auf ein deutliches Signal des Landtags, dass kein großes Einfallstor für zusätzliche Bürokratie geschaffen wird, sondern im öffentlichen Gesundheitsdienst weiterhin Selbstverwaltung praktiziert werden kann“.