Novellierung des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW: Landkreistag NRW kritisiert Übermaß an Bürokratie
Die von der Landesregierung unterbreiteten Vorschläge zu Änderungen am Tariftreue- und Vergabegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen sollen Vergabeverfahren vereinfachen, Sozialstandards sichern und Nachhaltigkeit fördern. Der Landkreistag Nordrhein-Westfalen (LKT NRW) hält diesen Ansatz für grundsätzlich richtig. Er begrüßt, dass den Kommunen als Ausgleich für den Aufwand, der ihnen in der Implementierungsphase des Tariftreue- und Vergabegesetzes in den Jahren 2013 und 2014 entstanden ist, ein Betrag in Höhe von rd. 20,4 Mio. Euro erstattet wird.
Dennoch werden die durch den vorliegenden Gesetzentwurf geplanten Änderungen des Tariftreue- und Vergabegesetzes weiterhin kritisch gesehen. In der jüngsten Vorstandssitzung des LKT NRW kritisierten die Landräte insbesondere die Regelungen zu den Schwellenwerten und den immer noch hohen Bürokratieaufwand.
„Wesentliche Kritikpunkte von kommunaler Seite sind bisher nicht in der Novellierung berücksichtigt“, betont der Präsident des LKT NRW, Landrat Thomas Hendele. So sieht der kommunale Spitzenverband ein Problem in den vielen unterschiedlichen Schwellenwerten bei der Auftragsvergabe.
Beispielsweise sollen öffentliche Auftraggeber verpflichtet werden, bei Vergaben ab einem Wert von 5.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) Kriterien des Umweltschutzes zu berücksichtigen. Für andere Bereiche gibt es wieder andere Grenzen. Zu kompliziert und bürokratisch findet dies der LKT NRW. „Wir fordern einen einheitlichen Schwellenwert von 50.000 Euro“, so Hendele.