LKT NRW zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts

27. Februar 2018: Urteil zu möglichen Diesel-Fahrverboten trifft auch NRW-Kreise

Düsseldorf – Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hält Diesel-Fahrverbote in Städten nach geltendem Recht für zulässig. Der LKT NRW fordert daher erneut ein schnelles Handeln der Automobilindustrie, aber auch von Bund und Land, um die Stickoxid-Grenzwerte einzuhalten.

„Die Immissionsbelastungen müssen dauerhaft verringert werden“, betonte der Hauptgeschäftsführer des LKT NRW, Dr. Martin Klein. Grenzwerte müssten eingehalten werden, um die Gesundheit der Menschen in den betroffenen Gebieten zu schützen.

Die Automobilhersteller seien nach dem Verursacherprinzip zuvorderst in der Pflicht, Abhilfe zu schaffen. Klein hob hervor: „Von zentraler Bedeutung ist die Nachrüstung von Diesel-Fahrzeugen“.

Das Urteil betreffe nicht nur die Ballungsräume und Städte, die die Grenzwerte für Stickstoffoxide überschreiten. „Auch der umliegende kreisangehörige Raum ist in ganz erheblichem Umfang betroffen“, fügte Klein hinzu. Das reiche von kommunenübergreifenden Nahverkehrsverbindungen bis hin zu Pendlern oder Handwerkern aus dem kreisangehörigen Raum, die in den Ballungsräumen arbeiten. Ob beim Arbeitsmarkt oder der Versorgung - Großstadt und Umland seien in vielfacher Hinsicht aufeinander angewiesen.

Maßnahmen zur Reduzierung der Immissionsbelastungen durch Diesel-Fahrzeugen dürften nicht zu kurz greifen: „Gerade im ÖPNV-Bereich müssen daher auch die Kreise als Aufgabenträger durch Investitionshilfen angemessen bei der Umrüstung von Fahrzeugen unterstützt werden“, unterstrich Klein. Das „Sofortprogramm Saubere Luft 2017 bis 2020“, auf das sich Bundesregierung, Länder und Kommunen beim Dieselgipfel geeinigt haben, sei ein Schritt in die richtige Richtung, dem weitere Schritte folgen müssten. Klein forderte: „Auch den Kreisen um die betroffenen Städte herum müssen Fördermittel aus dem Sofortprogramm zur Verfügung gestellt werden.“

Mittel- und langfristig bräuchte man mehr effiziente und immissionsarme Mobilitätsangebote im Stadt-Umland-Verhältnis, um mehr Pendlern aus dem kreisangehörigen Raum eine Alternative zum Auto zu bieten. Dazu gehöre die Stärkung des öffentlichen Personennahverkehrs, aber beispielsweise auch der Ausbau von Park-and-Ride-Parkplätzen oder der Ausbau guter regionaler Radschnellwege.

Autos ganz aus den Großstädten zu verbannen, kann nicht die Lösung sein; es müssen vielmehr intelligente Lösungen für die individuellen Anforderungen der Bürger geschaffen werden.

 „Es kann nicht sein, dass Pendler und Handwerker die Leidtragenden der Versäumnisse der Autoindustrie werden“, betonte Klein. Daher sei zu begrüßen, dass das Urteil auch Übergangsfristen und Ausnahmeregelungen vorsehe.

 

Hinweis

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