Angehörigen-Entlastungsgesetz: Kreise warnen vor Kostenexplosion

27. September 2019: LKT NRW kritisiert Vorhaben der Bundesregierung, geplante Entlastung von Kindern pflegender Eltern auf Kommunen abzuwälzen.

Der Landkreistag NRW kritisiert das Vorhaben der Bundesregierung, die geplante Entlastung von Kindern pflegender Eltern vollständig auf die Kommunen abzuwälzen.

Der Entwurf zum Angehörigen-Entlastungsgesetz der Bundesregierung sieht vor, dass die Entlastung von Angehörigen durch die Kommunen finanziert wird. „Pflegebedürftige und ihre Angehörige sollten stärker entlastet werden. Dies unterstützen wir ausdrücklich. Aber der vom Bund eingeschlagene Weg führt zu einer neuen Kostenlawine für die Kommunen. Das können wir nicht hinnehmen“, sagte der Hauptgeschäftsführer des Landkreistags NRW, Dr. Martin Klein, zum Gesetzentwurf der Bundesregierung.

„Zu erwarten ist, dass das Angehörigen-Entlastungsgesetz die kommunalen Haushalte bundesweit mit bis zu 1 Milliarde Euro jährlich belastet. Die nordrhein-westfälischen Kreise sind als Sozialhilfeträger angesichts der im Bundesvergleich hohen Heimentgelte besonders betroffen“, warnte Klein nachdrücklich vor den Auswirkungen für NRW.

„Wir können nicht akzeptieren, dass die Finanzierung des Angehörigen-Entlastungsgesetzes auf die Kommunen abgewälzt wird und der Bund diese Belastung nicht kompensiert“, kritisierte Klein das Vorhaben der Bundesregierung. „Sachgerechter wäre es, darüber nachzudenken, ob die Deckelung der Pflegeversicherung in dieser Form noch angemessen ist. Wenn der Bund aber den Aufwand für die nicht von der Pflegeversicherung gedeckten Leistungen noch stärker den Kommunen zuordnet, hat er auch die entstehenden Kosten zu ersetzen. Zumindest muss eine Revisionsklausel in das Gesetz, die gewährleistet, dass die Kosten erhoben und dann vom Bund ausgeglichen werden“, forderte Klein.