Kein Mehrwert der geplanten Infektionsschutzregelung des Bundes
Der Landkreistag NRW warnt davor, die Möglichkeit flexibler Regelungen vor Ort aufzugeben.
Der Landkreistag NRW sieht die geplante Änderung des Infektionsschutzgesetzes des Bundes kritisch: „Mit der Änderung des Infektionsschutzgesetzes werden mögliche Regelungsinhalte der Corona-Schutzverordnung NRW auf die Bundesebene verlagert. Was wird dadurch für den Infektionsschutz gewonnen?“, hinterfragt der Präsident des Landkreistags NRW (LKT NRW), Landrat Thomas Hendele (Kreis Mettmann), die Pläne aus Berlin.
„Es ist fraglich, ob ein nationales Gesetz für die Pandemiebewältigung besser geeignet ist als die bisherigen regionalen Maßnahmen“, gibt Hendele zu bedenken. „Wir müssen die Infektionsherde vor Ort stoppen. Dafür ist die individuelle örtliche Lage zu bewerten und danach zu handeln“, erklärt Hendele. Er plädiert grundsätzlich dafür, die kommunale Handlungsfreiheit zu erhalten: „Es muss zum Beispiel weiterhin möglich sein, nur für bestimmte Teile eines Kreisgebietes Maßnahmen zu ergreifen, wenn ein Infektionsherd nur in einer einzelnen Stadt oder Gemeinde liegt.“ Der vorliegende Gesetzentwurf erlaube dies nicht mehr. Danach müssten alle Bürger eines Kreises mit einer nächtlichen Ausgangssperre leben, auch wenn nur eine Gemeinde in 20 Kilometern Entfernung betroffen ist.