LKT NRW gegen schnelle Impfpflicht

15. November 2019: Impfpflicht ist aktuell der falsche Weg

Der Landkreistag NRW hält die Einführung einer Impfpflicht für verfrüht und kontraproduktiv. Zum einen läuft sie die Aufklärungs- und Beratungsfunktion der Gesundheitsämter zuwider und zum anderen verfehlt sie eine wichtige Zielgruppe mit erheblichen Impflücken, die der 18- bis 40-Jährigen.

Schul- und Kindergartenkinder sollen und müssen wirksam vor Masern geschützt werden. Das gilt auch für die Personen, die sie betreuen. Aus Sicht der NRW-Kreise als Träger der Gesundheitsämter im kreisangehörigen Raum ist eine Impfpflicht, wie sie das vom Bundestag verabschiedete Masernschutzgesetz vorsieht, verfrüht.

„Bevor man eine gesetzliche Impfpflicht sowie Bußgelder einführt, müssen alle anderen Möglichkeiten der Aufklärung ausgeschöpft werden“, sagt der Hauptgeschäftsführer des Landkreistags NRW, Dr. Martin Klein. „Dazu gehört weiterhin, impfskeptische und -kritische Eltern mit ihren Sorgen aufzufangen. Dafür muss die seriöse Impfberatung und -aufklärung im Rahmen der Früherkennungsuntersuchungen sowie der Schuleingangsuntersuchung durch Gesundheitsämter und niedergelassenen Ärzte weiter gestärkt werden“, fordert Klein. Die vom Bundestag beschlossene Durchsetzung der Impfpflicht durch die Gesundheitsämter könne negative Auswirkungen auf deren Beratungsfunktion haben.

„Zudem gibt es eine Reihe von Maßnahmen, deren Potential noch nicht ausgeschöpft worden ist. Dazu gehören Recallsysteme, Bonusprogramme von Krankenkassen und die Einführung von Impfregistern“, zählt Klein einige Beispiele auf. Diese Maßnahmen würden auch über alle Altersgruppen hinweg wirken: „In den Altersgruppen der 18- bis 40-Jährigen sind die Impfquoten durchaus problematisch. Diese Menschen werden mit dem Masernschutzgesetz allerdings nicht erreicht“, betont Klein.

Darüber hinaus wirft das Masernschutzgesetz in der Praxis eine Fülle von rechtlichen Fragen auf, die vor Inkrafttreten des Gesetzes geklärt werden müssen. Auch ist mit einem erheblichen Mehraufwand für die NRW-Kreise als Träger der Gesundheitsämter zu rechen. „Auf die Kreise kommt eine Reihe neuer Aufgaben zu, die zu Mehrausgaben führen. Auf diesen Kosten dürfen die Kommunen nicht sitzen bleiben“, forderte Klein.

Hinweis

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