Letter of Intent "Regional-Initiative Wind" unterzeichnet

21. Februar 2023: Die kommunalen Spitzenverbände und die fünf Bezirksregierungen unterzeichnen mit dem Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr Absichtserklärung zu Regional-Initiativen „Wind“.
Kooperationsvereinbarung Regional-Initiative Wind. Foto: MUNV NRW

Unterzeichneten die Kooperationsvereinbarung zur Beschleunigung von Genehmigungsprozessen bei Windenergieanlagen: (stehend v.l.n.r) Thomas Schürmann (Regierungspräsident Düsseldorf), Ansgar Scheipers (Regierungsvizepräsident Münster), Landrat Thomas Hendele (Präsident LKT NRW), Dr. Eckhard Ruthemeyer (Präsident StGB NRW), Heinrich Böckelühr (Regierungspräsident Arnsberg), (sitzend v.l.n.r.) Anna Katharina Bölling (Regierungspräsidentin Detmold), Minister Oliver Krischer (MUNV), Sibylle Keupen (Oberbürgermeisterin Aachen für den ST NRW). Foto: MUNV NRW

Vertreterinnen und Vertreter der kommunalen Spitzenverbände und der fünf Bezirksregierungen haben am 21.02.2023 in Düsseldorf mit dem Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr (MUNV) eine Absichtserklärung („Letter of Intent“) zu Regional-Initiativen „Wind“ unterzeichnet, um die Genehmigungsprozesse bei Windenergieanlagen zu beschleunigen. Das Land NRW (Landesregierung und Bezirksregierungen) und die kommunalen Spitzenverbände (für die Kreise und kreisfreien Städte sowie die kreisangehörigen Gemeinden) vereinbarten darin gemeinsam eine Optimierung der Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz innerhalb der bestehenden Zuständigkeiten. Für den LKT NRW unterzeichnete Präsident Landrat Thomas Hendele, Kreis Mettmann.

Für das Erreichen der Klimaschutzziele und der Sicherung einer verlässlichen Energieversorgung ist der Ausbau der Erneuerbaren Energien elementar. Die Landesregierung hat sich zudem auf eine Ausbauoffensive verständigt, um mindestens 1000 neue Windenergieanlagen in NRW bis 2027 zu realisieren. Hierzu ist eine Beschleunigung und Standardisierung von immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren von Windenergieanlagen notwendig.

In den letzten Monaten haben daher das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr (MUNV), die Bezirksregierungen und die kommunalen Spitzenverbände verschiedene Modelle diskutiert, um die Optimierung und Beschleunigung der Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen zu erreichen. Es bestand Einigkeit, dass dies eine bestmögliche Kooperation sämtlicher Verwaltungsebenen erfordert. Im Ergebnis sollten aufwendige organisatorische Umstrukturierungen und personelle Versetzungen dabei vermieden werden und Erfahrungswissen erhalten bleiben. Stattdessen sollten die Verfahren zur Genehmigung von Windenergieanlagen weiterentwickelt und beschleunigt werden; zugleich sollten den Kreisen und kreisfreien Städten durch die Bezirksregierungen Unterstützungs- und Beratungsangebote unterbreitet werden.

Das Modell, das der nun unterzeichneten Absichtserklärung zugrunde liegt, sieht vor, dass in jedem Regierungsbezirk die Bezirksregierungen und die Kreise/ kreisfreien Städte zu diesem Zweck zur Optimierung, Beschleunigung und Unterstützung von Genehmigungsverfahren eng zusammenarbeiten („Regional-Initiative Wind“). Die Bezirksregierungen beraten die Kreise und kreisfreien Städte in juristischen und fachlichen Fragestellungen und unterstützen die Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz. Dazu werden die Bezirksregierungen mit zusätzlichem Personal ausgestattet.

Oberstes Ziel ist die unmittelbare Verfahrensbeschleunigung und die Stärkung der Fachkompetenz für die Genehmigung von Windenergieanlagen. Bei der Ausgestaltung der Zusammenarbeit soll auch die Etablierung eines aktiven Verfahrensmanagements für die zügige Abwicklung von Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen Berücksichtigung finden. Auch eine Unterstützung durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) und der Landesgesellschaft „Energie4Climate“ ist vorgesehen. Mit dem Umweltministerium wird zudem ein regelmäßiger landesweiter Austausch mit den Kommunen und den Bezirksregierungen vereinbart.  Hierbei besteht die Möglichkeit regulatorische Verbesserungsmöglichkeiten  oder Verbesserungen für den Vollzug, etwa über „Best-Practice“-Beispiele, herauszuarbeiten.