Landkreistag NRW zur Landtagswahl am 14. Mai 2017

19. April 2017: Mehr Polizeipräsenz und bessere Rahmenbedingungen für die Wirtschaft im kreisangehörigen Raum

Düsseldorf - Der Landkreistag Nordrhein-Westfalen (LKT NRW), der kommunale Spitzenverband der Kreise in NRW, die insgesamt fast 11 der 18 Millionen Einwohner des Landes zählen, hat einstimmig seine Forderungen an den neuen Landtag und die neue Landesregierung zur Landtagswahl am 14. Mai 2017 verabschiedet. Präsident Thomas Hendele, Kreis Mettmann: „Das einstimmig über die Parteigrenzen hinweg verabschiedete Forderungspapier zeigt in zentralen Feldern gemeinsame Erwartungen der Kreise und ihrer Einwohner an die Landespolitik auf“. Zu den zentralen Themen zählen die Sicherheit und Ordnung, die wirtschaftlichen Perspektiven des kreisangehörigen Raums und die Zukunft der Förderschulen angesichts der schulischen Inklusion.

„Die Polizei im kreisangehörigen Raum braucht dringend mehr Personal, denn dem Sicherheitsbedürfnis der Bürger in den Kreisen muss im gleichen Maß entsprochen werden wie in den Großstädten“, betont LKT-Präsident Landrat Thomas Hendele, Kreis Mettmann.

Hinsichtlich der wirtschaftlichen Entwicklung muss seitens des Landes mehr für den kreisangehörigen Raum getan werden, denn dieser ist oft Kernstandort von Gewerbebetrieben und produzierenden Unternehmen. Problem ist insbesondere, dass die Ausweisung von Flächen für die Ansiedlung neuer oder die Erweiterung bestehender Betriebe an landesplanerischen Hürden zu scheitern droht. „Es muss aber möglich bleiben, hierfür unter bestimmten Voraussetzungen auch neue Flächen in Anspruch zu nehmen“, so Hendele. Eine nachhaltige Gewerbeflächenentwicklung erfordere zudem gemeindeübergreifend abgestimmte und flächensparende Planungen unter zentraler Koordination der Kreise.

Von zentraler Bedeutung für die Kreise und deren Bildungslandschaft ist weiterhin eine am Kindeswohl orientierte und praxisgerechte Umsetzung der schulischen Inklusion – dem gemeinsamen Unterricht von Kindern mit und ohne Behinderungen – unter Wahrung des Wahlrechts zwischen Regelschule und Förderschule. Hierzu braucht es vor allem hochwertige Förderschulen in erreichbarer Entfernung. Der Umfang des Förderschulangebots hängt maßgeblich von sogenannten Mindestgrößen der Schulen ab. „Die Mindestgrößen von Förderschulen sind dem Schulzweck entsprechend niedrig zu bemessen und müssen – genauso wie die Mindestgrößen für Regelschulen – zukünftig direkt im Schulgesetz geregelt werden,“ so Hendele.

 

Hintergrund

Der Forderungskatalog des Landkreistages Nordrhein-Westfalen ist als Anlage beigefügt. Er enthält zehn Schwerpunktforderungen:

1.     Sicherheit und Ordnung im kreisangehörigen Raum wahren

2.     Integrationsbedingte Kosten der Kommunen durch Bund und Land refinanzieren

3.     Benachteiligung des kreisangehörigen Raums durch das Gemeindefinanzierungsgesetz NRW beenden und Kreise an der Umsatzsteuer beteiligen

4.     Effektive und effiziente Aufgabenwahrnehmung der Kommunen im kreisangehörigen Raum sicherstellen

5.     Kommunale Belange in der NRW-Landesverfassung sichern

6.     Soziale Sicherungssysteme nachhaltig und generationengerecht umbauen

7.     Infrastruktur und Mobilität im kreisangehörigen Raum sichern und modernisieren

8.     Schulische Inklusion praxisgerecht gestalten und Struktur der Schulaufsicht dezentralisieren

9.     Wirtschaftliche Perspektiven des kreisangehörigen Raumes bei der Flächenentwicklung und Infrastrukturplanung entfalten

10.  Kommunale Umweltverwaltung stärken

Anlage