Rückführungen im Asylrecht: Menschen ohne Bleiberecht nicht den Kommunen zuweisen
Seit geraumer Zeit hat der Landkreistag NRW gegenüber Bund und Land seine Vorschläge für eine effektivere Einreisebegrenzung und für wirksame Rückführungen deutlich gemacht. Hierzu gehören neben regelhaften und anlassunabhängigen Grenzkontrollen auch mehr Unterbringungskapazitäten für Ausreisepflichtige, Migrationsabkommen mit Herkunftsstaaten, direkte Flugverbindungen zu Herkunftsstaaten sowie höhere Kapazitäten bei der Sicherheitsbegleitung.
„Menschen, die nicht als politische Verfolgte auf Dauer in Deutschland bleiben können, dürfen nicht den Kommunen zugewiesen werden, sondern müssen in den Landeseinrichtungen untergebracht werden“, so der Verbandspräsident. Die Rückführung von Menschen ohne Bleiberecht könne zudem keine Antwort zur Eindämmung irregulärer Migration sein. Hier müsse an der EU-Grenze – und wenn dies nicht funktioniere - der nationalen Grenze angesetzt werden.
„Der Landkreistag NRW hat erst Ende Juni in Berlin in mehreren Begegnungen mit Spitzen fast aller Fraktionen und Parteien aus dem Deutschen Bundestag und dem Bundesinnenministerium praktische Probleme mit dem Verwaltungsvollzug bei der Durchsetzung von Ausreisepflichten dargelegt. Dabei geht es vor allem um die Mitwirkungspflichten der Betroffenen, an denen es in vielen Fällen fehlt – so auch beim Solinger Attentäter“, unterstrich Gericke. „Dies wiederum muss klare Konsequenzen haben“.