Fachleute des LKT NRW: Rettungsdienstreform darf ländliche Regionen nicht benachteiligen
„Es darf nicht sein, dass sich die Notfallversorgung außerhalb der Ballungsräume verschlechtert“, kritisierte der Vorsitzende des Ausschusses für Bevölkerungsschutz des Landkreistags NRW, Landrat Dr. Martin Sommer (Kreis Steinfurt), die Bundespläne zur Rettungsdienstreform. Das Fachgremium befasste sich in seiner heutigen Sitzung mit den Vorschlägen der Regierungskommission zur Reform der Notfall- und Akutversorgung. Dabei lehnte der Ausschuss insbesondere die geplante Zentralisierung der bei den Kreisen und kreisfreien Städten angesiedelten Leitstellen für Feuerwehr und Rettungsdienst entschieden ab. „Die vorgeschlagene Betreuungsdichte von ca. einer Million Einwohner pro Leitstelle geht völlig an der Realität vorbei. Wir brauchen Lösungen, die auf die individuellen Gegebenheiten vor Ort und deren Kenntnis setzen und die Bevölkerungsdichte genauso wie geografische, topografische und demografische Aspekte berücksichtigen“, forderte Sommer.
Auch die geplanten Änderungen bei der Finanzierung der Notfallversorgung sah der Ausschuss kritisch: „Notfallversorgung und Rettungsdienst gehören zu den Aufgaben der Gefahrenabwehr. Da es um den Schutz von Leben und Gesundheit geht, können wir uns nicht wie eine Einrichtung der deutschen Sozialversicherung nach Kriterien der Beitragsstabilität und Wirtschaftlichkeit richten“, kritisierte Sommer die Pläne des Bundes.
Die Debatte um die Finanzierung gehe an dem eigentlichen Problem vorbei: „Die Kostensteigerungen im Rettungsdienst haben weder etwas mit der aktuellen Aufstellung der Leitstellen noch mit sonstigen rettungsdiensteigentümlichen Besonderheiten zu tun, sondern sind vor allem dem geänderten Verhalten der Bevölkerung, dem demografischen Wandel, abnehmender Selbsthilfefähigkeit und der tendenziell geringeren Gesundheitskompetenz geschuldet“, stellte Sommer klar. Insbesondere in manchen ländlichen Regionen gebe es zudem immer weniger Hausarzt- und Facharztpraxen, in einigen Regionen sei der Ärztemangel bereits jetzt schon deutlich spürbar. Neben Aufklärung zur Steigerung der eigenen Gesundheitsresilienz in der Bevölkerung sei es wesentlich, die aktuelle flächendeckende medizinische Versorgung für die Bevölkerung zu erhalten.
Es sei außerdem fraglich, ob eine Finanzierung auf Basis der Grundsätze der gesetzlichen Krankenkasse überhaupt verfassungskonform sei. „Der Rettungsdienst rettet alle Menschen unabhängig von ihrem Versicherungsstatus. Bei einer Finanzierung nach den Regeln der Krankenkassen wäre dieser elementare Grundsatz des Rettungsdienstes nicht mehr gegeben.“