Kritik an Plänen zur Ganztagsförderung des Bundes

28. April 2021: Jugendausschuss des LKT NRW warnt vor Kostenexplosion bei Rechtsanspruch auf Ganztag

Der Jugendausschuss des Landkreistags NRW kritisiert den Gesetzentwurf des Bundesfamilienministeriums zur Ganztagsförderung. Der Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung müsse mit einer vollauskömmlichen Regelung zum Ausgleich der kommunalen Mehrkosten hinterlegt werden.

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) hat den Gesetzentwurf zur Ganztagsförderung vorgelegt. Mit dem neuen Gesetz soll der Rechtsanspruch auf eine ganztägige Förderung von der ersten bis zur vierten Schulklasse geregelt werden.

Der neu gegründete Jugendausschuss des Landkreistags NRW (LKT NRW) wies in seiner ersten Sitzung diesen Gesetzentwurf entschieden zurück. „Die Regelungen im Gesetzentwurf lassen eine gewaltige Kostenlawine befürchten, die die Kommunen in besonderem Maße trifft“, warnte der Vorsitzende des Jungendausschusses des Landkreistags NRW, Landrat Dr. Christian Schulze Pellengahr (Kreis Coesfeld). Die im Gesetzentwurf geplante Refinanzierung sei völlig unzureichend. Die Ausgaben für Kinder- und Jugendhilfe haben sich in den letzten zehn Jahren verdoppelt und müssten bereits durch die Kommunalhaushalte aufgefangen werden. Mit dem Rechtsanspruch auf Ganztag würden enorme Mehrbelastungen auf die Kommunen hinzukommen.

Der Bund müsse überlegen, wie er selbst eine dauerhafte und dynamische Vollfinanzierung der Ganztagsförderung sicherstellen kann. „Bei den Maßgaben für den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung brauchen wir vom Bund nach dem Prinzip ‚Wer bestellt, bezahlt‘ eine auskömmliche Refinanzierung“, forderte daher Landrat Schulze Pellengahr.

Der Jugendausschuss des LKT NRW kam zu seiner konstituierenden Sitzung im Rahmen einer Videokonferenz zusammen. Mit dem neuen Ausschuss setzt der LKT NRW fachliche Akzente in der Kinder- und Jugendpolitik, die bislang im Sozial- und Jugendausschuss des LKT NRW gemeinsam erörtert worden waren.

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