Kreise fordern verbindliche Aussagen der Finanzverwaltung
Die Umsetzung des neuen Umsatzsteuerrechts gefährdet die interkommunale Zusammenarbeit und führt zu erheblichen finanziellen Belastungen der Kommunen. Der Finanzausschuss des Landkreistags NRW (LKT NRW) fordert daher eine zweijährige Übergangsregelung und verbindliche Lösungen zugunsten der Kommunen.
Immer mehr Verbände und Institutionen, aber insbesondere auch die Kommunen sind alarmiert: Die ab Januar 2021 geltenden neuen Abgrenzungskriterien für die Umsatzsteuerplicht der juristischen Personen des öffentlichen Rechts (§ 2b Umsatzsteuergesetz) führen zu erheblichen Belastungen. Dabei treffen sie mit der interkommunalen Zusammenarbeit einen Bereich, der viele Effizienz- und Einsparpotentiale ermöglicht: „Die drohende Umsatzsteuerpflicht für Kommunen macht viele gut funktionierende und kostensparende Formen der interkommunalen Zusammenarbeit unwirtschaftlich. Das könnte deren Ende bedeuten,“ betonte der Vorsitzende des Finanzausschusses des LKT NRW, Landrat Frank Beckehoff (Kreis Olpe) bei der heutigen Sitzung des Finanzausschusses des LKT NRW im Kreis Düren mit NRW-Kommunalministerin Ina Scharrenbach. Auch beim anschließenden Gespräch mit dem Abteilungsleiter des NRW-Finanzministeriums, Dr. Steffen Neumann, stand die Neuregelung der Umsatzsteuer im Mittelpunkt.
Dabei forderte der Finanzausschuss des LKT NRW eine Verlängerung der Übergangsregelung für die erstmalige verpflichtende Anwendung des neuen Rechts um zwei Jahre: „Wir brauchen ein zweijähriges Moratorium. Denn bisher fehlen von Bund und Land verbindliche Aussagen zur Anwendung der neuen Umsatzsteuerpflicht“, kritisierte Beckehoff, dass trotz etlicher kommunaler Anfragen keine klaren Aussagen zur Umsetzung erfolgen. „Darüber hinaus müssen weitere Formen der interkommunalen Zusammenarbeit von der Umsatzsteuer befreit werden“, fügte Beckehoff hinzu.
Sei es bei ÖPNV, IT-Dienstleistungen, Müllabfuhr oder Winterdienst – um ihre Aufgaben der Daseinsfürsorge effizient zu erfüllen, setzen die Kommunen auf verbindliche Kooperationen. Auf diese Weise können sie ihre Ressourcen effizienter und kostensparender einsetzen. Sobald Kommunen sich aber Aufgaben teilen und dann gegenseitig verrechnen, würde künftig in vielen Fällen Umsatzsteuer anfallen und die Zusammenarbeit unwirtschaftlicher machen. „Das gilt künftig zum Beispiel beim ÖPNV: Wenn Kommunen über Gebietsgrenzen hinweg zusammenarbeiten, um bessere Verbindungen zu schaffen, wird es teurer. Oder auch beim Winterdienst: Wenn kommunale Bauhöfe sich gegenseitig helfen und auch Straßen abfahren, für die sie eigentlich nicht direkt zuständig sind, droht eine Umsatzsteuerpflicht. Rechnet sich aus Kostengründen eine Kooperation nicht, wird der Winterdienst aber zwangsläufig langsamer“, erläutert Beckehoff. In beiden Fällen würden letztlich die Bürger zusätzlich belastet. Dies sei nicht hinnehmbar.
Hinweis
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Der Landkreistag Nordrhein-Westfalen (LKT NRW) ist der kommunale Spitzenverband der 31 Kreise des Landes mit rund 11 Millionen Einwohnern.