Kommunale Sozialhilfeausgaben steigen schneller als kommunale Einnahmen
Die heute vom Statistischen Landesamt – IT.NRW – veröffentlichten Rekordwerte zu den Ausgaben der NRW-Kommunen in der Sozialhilfe belegen nach Auffassung des Landkreistages Nordrhein-Westfalen (LKT NRW) die sich immer weiter drehende Spirale von Ausgaben und dahinter zurück bleibender Einnahmen. „Die kommunalen Sozialleistungen steigen trotz der zwischenzeitlichen Teil-übernahme verschiedener Kostenblöcke durch den Bund schneller als die den Kommunen zur Verfügung stehenden Einnahmen“, unterstreicht der Hauptgeschäftsführer des Landkreistages NRW, Dr. Martin Klein. „Die Steigerung der Nettoausgaben von 4,3 Prozent im Lauf des Jahres 2015 auf 7,2 Milliarden Euro zeigt, dass trotz der Hochkonjunktur mit beachtlichen Steuermehreinnahmen auch für die Kommunen die verbleibende Lücke für die kommunalen Haushalte immer größer wird“.
„Sozialhilfeausgaben sind eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung, bei der die Kommunen zunehmend belastet werden“, hebt Klein hervor. Angesichts des im bundesweiten Vergleich sehr hohen Standes der kommunalen Steuersätze in NRW sei es praktisch kaum vertretbar, in den Kommunalparlamenten erneute Steuererhöhungen zur Refinanzierung der Sozialhilfekosten vorzuschlagen.
Umso mehr sei es geboten, dass sich Bund, Länder und Kommunen an einen Tisch setzen und das Problem der deutlich zu Lasten der kommunalen Haushalte wirkenden Sozialleistungen grundsätzlich analysieren. Dies sei zwar im Ansatz von den staatlichen Ebenen erkannt, eine nachhaltige Lösung aber nicht in Sicht. Ziel müsse es sein, den Kommunen mehr Mittel zuzubilligen, die sie in die Lage versetzten, den bedürftigen Menschen zu helfen und dass die Kommunalhaushalte dies verkraften könnten. Dazu sei vor allem ein flexibles Mittelzuweisungssystem erforderlich, das die Dynamik des Anstiegs der Sozialleistungen auch mittelfristig in den Griff bekomme. „Darüber hinaus müssen sämtliche Möglichkeiten zur Abbremsung der Kostenspirale in der Sozialhilfe grundlegend diskutiert werden“, so Klein abschließend.
Zum Hintergrund:
Der Bund hat seit dem Jahr 2014 die Kosten der Grundsicherung im Alter und Erwerbsminderung übernommen, die im Jahr 2015 mit 21,4 Prozent der Gesamtausgaben zu Buche schlug. Zwei Drittel der Gesamtausgaben im Jahr 2015 entfallen auf die beiden Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe, die sich ihrerseits im Wesentlichen durch die sogenannte Landschaftsumlage finanzieren, die von den Kreisen und kreisfreien Städten aufzubringen ist. Ein Drittel der Gesamtausgaben tragen die Kreise und kreisfreien Städte als örtliche Träger der Sozialhilfe.