Medizinische Versorgung im kreisangehörigen Raum sichern
Der Gesundheitsausschuss des Landkreistags NRW hat sich anlässlich seiner Klausurtagung im Kreis Euskirchen mit dem Staatssekretär im Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW (MAGS), Matthias Heidmeier, sowie weiteren entscheidenden Akteuren über die Sicherung der medizinischen Versorgung sowie die nachhaltige Aufstellung des Infektionsschutzes unter dem Eindruck der Corona-Pandemie ausgetauscht.
„Angesichts des demografischen Wandels und des chronischen Fachkräftemangels im Gesundheitswesen stehen wir vor enormen Herausforderungen“, warnte der Ausschussvorsitzende, Landrat Jürgen Müller (Kreis Herford), vor dem zunehmenden Ärztemangel insbesondere in ländlich geprägten Regionen in Nordrhein-Westfalen. Es bestehe dringender Handlungsbedarf, um die ärztliche Versorgung im kreisangehörigen Raum zu sichern: „Um gleichwertige Lebensverhältnisse in NRW dauerhaft zu gewährleisten, muss eine ausgewogene allgemeinärztliche sowie fach- und spezialärztliche Verteilung geschaffen werden“, betonte Müller.
Die Sicherung der medizinischen Versorgung sei grundsätzlich Aufgabe der Kassenärztlichen Vereinigungen. Die Kreise beteiligten sich jedoch mit eigenen Initiativen und in Zusammenarbeit mit den verantwortlichen Akteuren, um Ärztinnen und Ärzte für ihre Regionen langfristig zu gewinnen – etwa durch gezielte Stipendien, Niederlassungsförderungen sowie Hospitationsmodelle und Willkommensangebote.
Der Fachkräftemangel im medizinischen Bereich treffe auch den Öffentlichen Gesundheitsdienst. „Es ist zunehmend schwerer und langwieriger, offene Stellen auch in den Gesundheitsämtern mit qualifiziertem Personal zu besetzen“, erklärte Müller. Mit dem Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD-Pakt) hätten Bund und Länder im Zuge der Corona-Pandemie zwar auf die offenbar gewordenen Ausstattungsdefizite reagiert. „Die Mittel für den dringend notwendigen Personalausbau im ÖGD müssen aber über das Jahr 2026 hinaus verstetigt werden“, forderte Müller. Ziel des ÖGD-Pakts sollte sein, die Gesundheitsämter dauerhaft personell besser aufzustellen. Bund und Land stünden auch nach 2026 in der gemeinsamen Verantwortung für einen erfolgreichen ÖGD-Pakt und müssten die zur Verfügung gestellten Mittel fortschreiben.