"Hygiene-Ampel": Landkreistag NRW befürchtet kommunale Mehrkosten in Millionenhöhe
Zusatzkosten von rund 41 Millionen Euro in den ersten sechs Jahren nach Einführung der so genannten Hygiene-Ampel befürchtet der Landkreistag Nordrhein-Westfalen (LKT NRW) allein für den Bereich der NRW-Kreise. Entstehende Mehrkosten müsse das Land übernehmen, bekräftigte Hauptgeschäftsführer Dr. Martin Klein aus Anlass der heutigen Anhörung im Umweltausschuss des Landtags NRW.
„Die Ergebnisse der Hygieneprüfung öffentlich auszuhängen, ist eine Chance, die allgemeine Lebensmittelhygiene in NRW weiter zu verbessern, und wird deshalb von uns mitgetragen“, sagte Dr. Martin Klein. Kritisch sieht er jedoch die Finanzierung. „Das Land geht von so geringen Mehrkosten aus, dass Ausgleichszahlungen nicht nötig seien. Das ist un-realistisch. Der Landtag muss noch im laufenden Gesetzgebungsverfahren eine Ausgleichsregelung schaffen“, so der Hauptgeschäftsführer.
Der LKT NRW geht wegen zeitaufwändigerer Betriebsprüfungen von Mehrkosten in Millionenhöhe aus. In viel höherem Maße als bisher seien Kontrollen mit zwei Personen („Vier-Augen-Prinzip“) durchzuführen. Zudem bestehe die Gefahr einer Klagewelle. Denn betroffene Betriebe, wie Gaststätten, Imbisse, Bäckereien oder Metzgereien, könnten bei negativen Prüfergebnissen den Rechtsweg beschreiten.
„Es kann nicht sein, dass die Kommunen auf diesen Kosten sitzenbleiben. Das Land muss hier einen Ausgleich schaffen“, betonte Dr. Martin Klein. Um Konflikte mit lebensmittelverarbeitenden Betrieben von vornherein zu minimieren, regt der LKT NRW zudem an, die Aushänge an den Betrieben zu vereinfachen und auf die Farben Grün, Gelb und Rot zu beschränken. Weitere Angaben, wie derzeit geplant, sollten nicht gemacht werden.