Hälfte aller geförderten Radschnellwege müssen in den Kreisen liegen
Der Wirtschafts- und Verkehrsausschuss des Landkreistags NRW erwartet vom Land NRW eine Radverkehrspolitik, die sich nicht nur auf die Städte konzentriert. Deshalb fordert der Ausschuss, dass die Hälfte der geförderten Radschnellwege im kreisangehörigen Raum liegen müssen.
Radverkehrspolitik darf nicht in erster Linie aus Großstadtsicht betrieben werden: „Die Radverkehrspolitik muss da ansetzen, wo die Mehrheit der Bevölkerung in NRW lebt und arbeitet: im kreisangehörigen Raum“, forderte der Vorsitzende des Wirtschafts- und Verkehrsausschusses des Landkreistags NRW, Landrat Manfred Müller (Kreis Paderborn) in der jüngsten Ausschusssitzung. Dort diskutierten die Ausschussmitglieder mit Vertretern des NRW-Verkehrsministeriums dringende Fragen zum Radwegebau in NRW und bekräftigten ihre Erwartungen an das Land, bei einem künftigen Fahrradgesetz für NRW den kreisangehörigen Raum umfassend zu berücksichtigen.
„Radwege im kreisangehörigen Raum haben nicht nur einen touristischen Nutzen. Gerade die Verbreitung von E-Bikes bietet viel Potential, um insbesondere die Anschlüsse an Verkehrsknotenpunkten wie Bahnstationen zu optimieren und den Umstieg vom Auto zu Rad und ÖPNV für Pendler attraktiver zu machen“, betonte Müller.
Der Ausschuss forderte zudem vom Land, Planungs- und Ausbauverfahren von Radwegen zu beschleunigen. Auch müssten sich die Fördermaßgaben für Radwege stärker an die Gegebenheiten vor Ort orientieren. „Sogenannte Radschnellwege haben eine wichtige Verbindungs- und Zubringerfunktion, die planungsrechtlichen Vorgaben sind teils überzogen“, kritisierten die Ausschussmitglieder. Als Lösungsansatz schlugen sie eine neue Kategorie unterhalb der Radschnellwege einzuführen: „Für Routen außerhalt der Ballungsräume mit weniger Verkehr brauchen wir passende Vorgaben, die praktikabel sind und effizient umgesetzt werden können“, führte Müller fort. Um solche Verbindungsrouten sinnvoll planen und durchführen zu können, müssen Radwege zudem über die jeweiligen Ortsgrenzen gedacht werden. Darüber hinaus sollten Teile der planungsrechtlichen Vorgaben angepasst werden und auch in die Erneuerung bestehender Radwege investiert werden.