Gesundheitsexperten der NRW-Kreise: „Wir sind nicht die Ausfallbürgen für Versäumnisse des Bundes“

15. Mai 2024: Kritik an Krankenhausreform von Bundesgesundheitsminister Lauterbach: Sie gefährdet die stationäre Versorgung in der Fläche.

Die Gesundheitsexperten der NRW-Kreise bekräftigen ihre Forderung nach schnellen und wirksamen Finanzierungszusagen des Bundes, um die Krankenhausversorgung zu sichern. Sie kritisieren zudem die Krankenhausreform von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach: Diese gefährdet die flächendeckende stationäre Versorgung im ländlichen Raum.

Obwohl der Bund für die Finanzierung von Krankenhäusern zuständig ist, sichern in NRW viele Kreise die Liquidität der Kliniken im Kreisgebiet mit eigenen Mitteln. Das hat eine aktuelle Mitgliederabfrage des Landkreistags NRW zu den Auswirkungen ausbleibender Bundesfinanzhilfen für Krankenhäuser auf die NRW-Kreise ergeben. Demnach wenden die Kreise im Zeitraum zwischen 2021 und 2025 kommunale Mittel von mehr als einer halben Milliarde Euro auf, um eigene und Kliniken in fremder Trägerschaft zu unterstützen.

Vor diesem Hintergrund bekräftigte der Gesundheitsausschuss des Landkreistags NRW die Notwendigkeit nach schnellen Bundeshilfen: „Die Kreise sind nicht die Ausfallbürgen für die Versäumnisse des Bundes. Die Hängepartie um die Krankenhausstrukturreform darf nicht weiter auf dem Rücken der Kommunen ausgetragen werden“, kritisierte der Ausschussvorsitzende, Landrat Jürgen Müller (Kreis Herford), den seit Monaten andauernden Streit zwischen Bund und Ländern. „Der Bund muss kurzfristig Geldmittel zur Verfügung stellen, um die aktuelle Notlage zu bewältigen und die Kliniken in ihrem Bestand zu sichern“, forderte Müller in der heutigen Ausschusssitzung. Sonst würden viele Kliniken die Krankenhausreform nicht mehr erleben.

Dass es in absehbarer Zeit zu einer finanziellen Entlastung der Krankenhäuser kommt, bezweifeln die Gesundheitsexperten der NRW-Kreise weiterhin. Der Gesetzentwurf zur Krankenhausreform, mit dem das Problem der strukturellen Unterfinanzierung der Krankenhäuser gelöst werden soll, wird heute nach dem Willen von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach im Bundeskabinett beraten und dann in den Bundestag eingebracht. Doch der Gesetzentwurf bleibt zwischen Bund und Ländern umstritten, erste Bundesländer drohen bereits mit Klage.

Die Gesundheitsexperten der NRW-Kreise kritisieren insbesondere, dass die von Minister Lauterbach geplante Neuordnung der Krankenhausstruktur keine Garantie dafür bietet, dass es auch in Zukunft im kreisangehörigen Raum eine gute und schnell erreichbare Krankenhausversorgung gibt. „Wir befürchten, dass die Krankenhausreform eine Konzentration in die Ballungsräume bewirkt und auf dem Land nur eine Basisversorgung bleibt“, erklärte Müller. Auch sei damit zu rechnen, dass vielen Menschen künftig lange Wege zum nächstgelegenen Krankenhaus zugemutet werden. „Das können wir keinesfalls akzeptieren. Auch die Menschen im kreisangehörigen Raum haben ein Recht auf gute Krankenhäuser in ihrer Nähe,“ erklärte Müller. Abschließend forderte er eine Auswirkungsanalyse von Lauterbachs Reformvorhaben.