Gesundheitsausschuss des Landkreistages Nordrhein-Westfalen - 77 Jahre altes Reichsrecht: Neuregelung zur Überprüfung von Heilpraktikern gefordert
Heilpraktiker üben Heilkunde aus, ohne einen zeitgemäßen rechtlichen Rahmen oder Ausbildungshintergrund zu haben. Dies kann für Patienten gefährliche Konsequenzen haben. Die Mitglieder des Gesundheitsausschusses des Landkreistages Nordrhein-Westfalen (LKT NRW) fordern nun mit Nachdruck Konsequenzen.
„Das geltende Heilpraktikerrecht beruht auf einem Gesetz des Deutschen Reiches aus dem Jahre 1939 und ist schlicht veraltet. Die Patienten müssen hier zukünftig besser geschützt werden“, unterstreicht der Ausschussvorsitzende, Landrat Günter Rosenke, Kreis Euskirchen. Der LKT NRW fordert die Landesregierung deshalb auf, selbst neue, verbindliche und einheitliche Richtlinien für Heilpraktiker zu erarbeiten. Dies sollte in enger Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden und Fachleuten aus der Praxis geschehen. Eindeutig sei der Bundesgesetzgeber gefordert und das Land müsse ihn daran festhalten. Schon jetzt aber muss das Land eine einheitliche Überprüfung durch eine zentrale Stelle des Landes sicherstellen.
Die Ausschussmitglieder fordern, dass das Landesprüfungsamt für Medizin, Psychotherapie und Pharmazie diese Kontrollen übernimmt. Denn die derzeit zuständigen kommunalen Gesundheitsämter hätten dazu weder die finanziellen Mittel noch das notwendige Personal. Darüber hinaus fordert der LKT NRW empfindlichere Strafen, sollten Heilpraktiker ihrer Meldepflicht nicht nachkommen. Die Möglichkeit, dies selbst gesetzlich zu regeln, habe das Land seit der Föderalismusreform, so Rosenke: „Es braucht sich daher im Interesse der Menschen nicht länger auf altes Reichsrecht zurückzuziehen.“