Finanzfachleute der Kreise fordern schnelle Hilfen für Flucht und Migration

28. April 2023: Brilon – Der Finanzausschuss des Landkreistags NRW fordert mit Blick auf den Flüchtlingsgipfel mit Bundeskanzler Scholz im Mai verbindliche Zusagen für eine verstetigte und dynamisierte Finanzierung der flüchtlingsbedingten Kosten. Die Kommunen brauchen wirksame Hilfen, um dem massiven Flüchtlingszustrom gerecht werden zu können.
Der Finanzausschuss des Landkreistags NRW tagte im Hochsauerlandkreis. Quelle: HSK/ LKT NRW

Der Finanzausschuss des Landkreistags NRW tagte im Hochsauerlandkreis. Quelle: HSK/ LKT NRW

Der Finanzausschuss des Landkreistags NRW hat in seiner jüngsten Sitzung im Hochsauerlandkreis die Bundes- und Landesbeteiligung an der Versorgung von Flüchtlingen deutlich kritisiert. „Die bisherigen gedeckelten Bundeshilfen werden den massiv steigenden Flüchtlingszahlen nicht gerecht“, betonte der Ausschussvorsitzende, Städteregionsrat Dr. Tim Grüttemeier (Städteregion Aachen). Die kommunale Familie sei am Limit und erwarte mehr Unterstützung von Bund und Land.

„Die Kommunen übernehmen den Hauptteil der Arbeit, um Geflüchtete unterzubringen, zu versorgen sowie in Schule, Beruf und Gesellschaft zu integrieren. Dafür müssen Bund und Land hinreichende Mittel bereitstellen“, forderte Grüttemeier. 

Die für den 10. Mai 2023 vorgesehene Sonderministerpräsidentenkonferenz mit Bundeskanzler Olaf Scholz müsse liefern.  „Wir brauchen eine verstetigte, dynamisierte Finanzierung der Kosten für Flucht und Migration. Auch entstehende Vorhaltekosten – etwa für Puffereinrichtungen der Kreise – müssen erstattet werden“, so Grüttemeier weiter.

Die Bundesbeteiligung müsse – wie in den Jahren bis 2021 – vier wesentliche Bereiche abdecken: Von zentraler Bedeutung für die Kreise als Kostenträger sei eine vollumfängliche Übernahme der flüchtlingsbedingten Kosten der Unterkunft. Darüber hinaus müsse es erneut eine Pauschale pro Asylbewerber, eine Integrationspauschale und eine Pauschale für unbegleitete Minderjährige geben. Zu berücksichtigen seien zudem die von den Kommunen zu leistenden Einmalhilfen sowie weitere Aufwendungen im sozialen und gesundheitlichen Bereich. Nicht zuletzt müssten Bund und Länder für die Leistungen zugunsten von geduldeten Flüchtlingen aufkommen, da es sich hier um eine gesamtstaatliche Aufgabe handelt.

Außerdem sei auch das Land aufgefordert, zur Verfügung gestellte Bundesmittel vollumfänglich an die Kommunen weiterzuleiten und mögliche Finanzierungslücken mit eigenen Mitteln auszugleichen.