Einigung im Vermittlungsausschuss zur Ganztagsbetreuung
Der Landkreistag NRW fordert von Bund und Land eine auskömmliche Finanzierung beim Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung. Nach der aktuellen Einigung im Vermittlungsausschuss bleibe mehr als die Hälfte der Finanzierung offen.
Bund und Länder haben sich im Streit um die Finanzierung des geplanten bundesweiten Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule geeinigt. Neben den bereits zugesagten 3,5 Milliarden Euro Investitionskosten wird nun der Bund langfristig 1,3 Milliarden Euro pro Jahr (340 Millionen Euro mehr als bislang geplant) für Betriebskosten aufwenden.
„Die nun zusätzlich zugesagten Bundesmittel für die Betriebskosten der Ganztagsbetreuung sind nur ein Tropfen auf den heißen Stein“, warnt der Hauptgeschäftsführer des LKT NRW, Dr. Martin Klein vor zu großer Euphorie über die Einigung im Vermittlungsausschuss. Allein die Investitionskosten beliefen sich auf 7,5 Milliarden Euro, die Betriebskosten auf anfänglich vier Milliarden Euro, Tendenz steigend. „Nach Abzug der nun zugesagten Bundesmittel bleiben immer noch mehr als die Hälfte der Investitionskosten sowie zwei Drittel der laufenden Betriebskosten offen“, betont Klein.
„Was in der vergangenen Nacht von Bund und Ländern beschlossen wurde, gleicht einem Vertrag zu Lasten Dritter, nämlich zu Lasten der Kommunen. Wir bestehen auf eine auskömmliche Finanzierung nach dem Prinzip ‚Wer bestellt, bezahlt‘“, unterstreicht Klein. Wenn der Bund bestelle und nicht zahle, müsse nun das Land einspringen und die Finanzlücke schließen. Sonst drohe den Kommunen eine Kostenlawine, wie sie die Kommunen immer wieder erlebt hätten. Er fordert nun das Land auf, für die weiteren Kosten einzuspringen: „Das Land muss die finanzielle Lücke bei der Ganztagsbetreuung schließen und den Kommunen die fehlenden Mittel für Aus- und Umbau der Ganztagsplätze sowie für den langfristigen Betrieb zusagen“, so Klein.
Hinweis
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