Digitalisierung braucht Planungssicherheit - Kommunale Spitzenverbände zum OZG-Nachfolgegesetz
Die nordrhein-westfälischen Städte, Kreise und Gemeinden stellen in einem gemeinsamen Papier die Anforderungen der Kommunen an ein OZG-Nachfolgegesetz für eine erfolgreiche Verwaltungsdigitalisierung dar.
Die Kommunen wollen die Digitalisierung der Verwaltung zum Erfolg führen. Dafür muss der Nachfolger des Onlinezugangsgesetzes (OZG) den klaren rechtlichen Rahmen liefern. Inzwischen ist allen Beteiligten klar, der Bund ist mit dem bisherigen Onlinezugangsgesetz zu kurz gesprungen. Dessen Umsetzung hat sich zu sehr auf Online-Formulare konzentriert. Nötig ist aber eine ganzheitliche IT-Architektur mit Standards, offenen Schnittstellen und nachnutzbaren Diensten. Die Kommunen haben bereits das bisherige Gesetz als Chance verstanden, die Digitalisierung weiter voranzutreiben und den Service für die Bürgerinnen und Bürger vor Ort zu verbessern. Trotz aller kommunaler Anstrengungen ist aber die weitere Umsetzung des OZG im neuen Jahr unsicher.
„Städte, Kreise und Gemeinden sind bei der Verwaltungsdigitalisierung treibende Kräfte, denn sie stehen in direkten Kontakt mit den Menschen vor Ort und wollen ihren Ansprüchen an eine moderne Verwaltung gerecht werden. Wenngleich das Onlinezugangsgesetz die Kommunen nicht unmittelbar verpflichtet, stellen diese bereits ein breitgefächertes Leistungsangebot an Online-Diensten zur Verfügung. In bundesweiten Vergleich liegen die Kommunen in NRW bei der Digitalisierung weit vorn“, betonen die Hauptgeschäftsführer der kommunalen Spitzenverbände in NRW, Helmut Dedy (Städtetag), Dr. Martin Klein (Landkreistag) und Christof Sommer (Städte- und Gemeindebund).
„Die digitale Transformation der Verwaltung ist eine Daueraufgabe, die mit einem Stichtag nicht abgeschlossen ist. Bund und Land müssen klare rechtliche, zeitliche und finanzielle Voraussetzungen für die flächendeckende Digitalisierung und Vernetzung der Verwaltung für 2023 und darüber hinaus schaffen und dürfen alte Fehler nicht wiederholen“, fordern Dedy, Klein und Sommer. „Die Kommunen brauchen finanzielle Unterstützung und Planungssicherheit.“ In einem gemeinsamen Papier haben die kommunalen Spitzenverbände NRW die zentralen Probleme bei der OZG-Umsetzung zusammengefasst, die ein Nachfolgegesetz lösen muss.
Eine entscheidende Frage sei, wie es mit den sogenannten Einer-für-Alle-Lösungen (EfA-Projekte) weitergehe. Die OZG-Umsetzung setzt auf Online-Dienste für Verwaltungsleistungen, die von einem IT-Dienstleister auf kommunaler oder Landesebene entwickelt und betrieben werden und von anderen nachgenutzt werden können. „Ein richtiger Ansatz, es fehlen aber technische und finanzielle Voraussetzungen, um die Efa-Dienste bundesweit auszurollen und dauerhaft zu betreiben. Anstatt einmal entwickelte Lösungen nachzunutzen und damit Zeit, Ressourcen und Kosten zu sparen, müssen die Kommunen leider häufig immer noch auf eigene Entwicklungen setzen“, lautet die ernüchternde Bilanz der kommunalen Spitzenverbände in NRW.
Um bei der Digitalisierung an Fahrt zu gewinnen, muss aus Sicht der NRW-Kommunen nachgesteuert werden. Die wichtigsten Punkte sind:
- Aufbau von verlässlichen und qualitativen Supportstrukturen: Diese sind Voraussetzung für Rollout und dauerhaften Betrieb von Verwaltungsleistungen.
- Standardisierung und flächendeckende Einsetzbarkeit von EfA-Lösungen: Insbesondere Datenschutzfragen stellen aktuell enorme Hürden bei der Nachnutzbarkeit dar.
- Abschaffung des Portaldschungels.
- Einführung eines einheitlichen Nutzerkontos, damit bundeweit EfA-Dienste verlässlich und gesichert genutzt werden können.
- Bundesweite Festlegung und Bereitstellung von Standards für Schnittstellen, Datentransportstandards, Anbindungs- und Nachnutzungsstandards sowie gesetzlich normierte Basisdienste wie etwa elektronische Signatur verlässlich festlegen und bereitstellen.
- Schaffung von digitaltauglichen Gesetzen, die rechtliche Unsicherheiten beim Einsatz von Online-Verwaltungsdiensten ausräumen.
- Verzahnung des OZG mit der notwendigen Registermodernisierung: Diese ist insbesondere für eine medienbruchfreie Digitalisierung notwendig.
- Erhöhung der Reichweite der bereits geschaffenen Online-Dienste der öffentlichen Verwaltung, etwa durch Aufklärung und Anreize zur Nutzung.
- Dauerhafte Sicherung der Finanzierung für die Bereitstellung von Online-Diensten: Diese ist Voraussetzung für eine technische und personelle Ausstattung, um die digitalen Dienstleistungen auszubauen und dauerhaft zu betreiben.
Die Kommunen seien bereit, sich weiter einzubringen und die digitale Transformation voranzutreiben: „Die Digitalisierung der Verwaltung wird maßgeblich von den Kommunen umgesetzt. Bei der Weiterentwicklung des Digitalisierungsprozesses müssen die Kommunen daher stärker eingebunden werden“, fordern Dedy, Klein und Sommer abschließend.