Corona: Gesundheitsämter jetzt spürbar entlasten
Tagtäglich sind allein in Nordrhein-Westfalen schätzungsweise mehr als 1000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreise und kreisfreien Städte damit beschäftigt, eine Corona-Statistik zu pflegen, die keine Relevanz mehr hat. Das Infektionsschutzgesetz (§ 6 Absatz 1 Nr. 1 Buchstabe t) verpflichtet die Kommunen, jeden einzelnen Corona-Fall umfänglich zu erfassen und dem Robert-Koch-Institut (RKI) zu melden. Dies entspricht in keiner Weise mehr der aktuellen Gefährdungslage und ist auch nicht mehr erforderlich, denn die Zahl der Corona-Fälle kann auch problemlos mit allgemein anerkannten statistischen Methoden seriös hochgerechnet werden.
Hinzu kommt, dass die wenigen verbleibenden Corona-Schutzmaßnahmen, die nach den Plänen der Ampel-Koalition ab dem 20.03.2022 auf Bundesebene noch aufrechterhalten werden sollen, schon längst nicht mehr mit der mit allgemeinen Inzidenz, sondern insbesondere mit der Belastung der Krankenhäuser begründet werden.
Dazu Dr. Martin Klein, Hauptgeschäftsführer des Landkreistages NRW: „Wir fordern die sofortige Abschaffung der in praktischer Hinsicht sinnlos gewordenen Einzelfallmeldung. Die in der kommenden Woche geplante Änderung des Infektionsschutzgesetzes bietet dazu eine kurzfristige Gelegenheit. Die Ampel-Koalition kann das im Bundestag per Federstrich erledigen. Die Kreise haben derzeit insbesondere mit Blick auf die gesundheitliche Unterstützung von Kriegsvertriebenen aus der Ukraine genug zu tun, als eine Statistik zu pflegen, die ihren Kernzweck verloren hat.“
Hinweis
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Der Landkreistag Nordrhein-Westfalen (LKT NRW) ist der kommunale Spitzenverband der 31 Kreise des Landes mit rund 11 Millionen Einwohnern.