Bundesmittel für Bildungsinfrastruktur gezielt einsetzen
„Wir fordern aber ausdrücklich, dass die Mittel gezielt nach den tatsächlichen Bedarfen verteilt werden“, sagte der Ausschussvorsitzende, Landrat Frank Beckehoff, Kreis Olpe, mit Blick auf die aktuell noch zwischen Bund und Ländern laufenden Verhandlungen über die Details. Es ist vorgesehen, an die „Finanzschwäche“ der Kommunen anzuknüpfen. „Finanzschwache Kommunen gibt es in Nordrhein-Westfalen leider außerordentlich viele und Investitionsbedarfe in die Bildungsinfrastruktur bestehen nahezu überall, die Schulen befinden sich zum Teil in einem untragbaren Zustand. Deswegen müssen Bund und Land ihre Kriterien so ausgestalten, dass das Geld dort ankommt, wo es gebraucht wird“, forderte Beckehoff.
Insgesamt ist es erforderlich, dass der Bund Land und Kommunen möglichst viel Flexibilität gewährt und zum Beispiel auch die Laufzeit des Programmes weit fasst. Aufgrund der aktuellen starken Nachfrage nach Bauleistungen und der begonnenen Abarbeitung des Investitionsstaus in den Kommunen fehlt es sowohl an Kapazitäten in der Baubranche, als auch in den Planungsämtern der Kommunen. Die Mittel sollten daher auch zu einem späteren Zeitpunkt sowie zur Aufstockung von Planungskapazitäten genutzt werden können. Bedauerlich ist, dass durch das Bundesgesetz eine Förderung von Volkshochschulen oder Musikschulen ausgeschlossen wurde, obwohl diese zum Teil ebenfalls hohe Investitionsbedarfe aufweisen und einen sehr wertvollen Dienst insbesondere für die Integration von Flüchtlingen leisten. „Wir bestärken daher die neue Landesregierung in ihrem Ansatz, die Förderung der Kommunen möglichst unbürokratisch zu gestalten!“, hob Beckehoff hervor.