NRW-Kreise erleichtert: Arbeitslose unter 25 weiterhin in Jobcentern umfassend gefördert
Der Landkreistag NRW begrüßt die Ankündigung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, die Zuständigkeit für die Betreuung von Arbeitssuchenden unter 25 Jahren bei den Jobcentern zu belassen.
„Wir sind erleichtert, dass das Arbeitsministerium auf die vielen Hinweise aus der kommunalen Praxis nun richtig reagiert hat und von seinen Plänen absieht, die bewährten Betreuungsstrukturen der Jobcenter für Arbeitssuchende unter 25 zu zerschlagen“, erklärte der Hauptgeschäftsführer des Landkreistags NRW (LKT NRW), Dr. Martin Klein.
„Das ist eine gute Nachricht für die Betroffenen selbst und für die Jobcenter“, fügte Klein hinzu. „Mit der Entscheidung für die Jobcenter erhalten die Betroffenen weiterhin eine umfassende und gezielte Betreuung und Förderung aus einer Hand.“
Der Landkreistag NRW und die NRW-Kreise hatten sich in den vergangenen Monaten intensiv dafür eingesetzt, dass die geplante Zuständigkeitsverlagerung der Arbeitsförderung für Bürgergeldbezieherinnen und Bürgergeldbezieher unter 25 Jahren von den Jobcentern auf die Agenturen für Arbeit fallen gelassen wird.
Der neue Vorschlag des Bundesarbeitsministeriums zur Haushaltskonsolidierung – Übertragung der Förderung der beruflichen Weiterbildung sowie der Umsetzung der Reha-Maßnahmen – müsse nun geprüft werden. Auch hier gelte es, in erster Linie die Interessen der Betroffenen in ihrer besonderen Lebenssituation in den Fokus zu nehmen.