Sozialfachleute der NRW-Kreise fordern belastungsbezogenen Ausgleich

27. April 2022: Minden – Der Sozialausschuss des Landkreistags NRW fordert eine belastungsbezogene Verteilung der Ukraine-Hilfen für die Kommunen.
Der Sozialausschuss des LKT NRW tagte am 27. April 2022 im Kreis Minden Lübbecke Quelle: Sabine Ohnesorge, Kreis Minden Lübbecke

Der Sozialausschuss des LKT NRW tagte am 27. April 2022 im Kreis Minden Lübbecke Quelle: Sabine Ohnesorge, Kreis Minden Lübbecke

Der Sozialausschuss des Landkreistags NRW begrüßte in seiner heutigen Sitzung die Zusage des Landes NRW, die von Seiten des Bundes für die Versorgung der aus der Ukraine Vertriebenen zugesagten Mittel vollständig an die Kommunen weiterzuleiten. „Es ist gut, dass das Land die verabredeten Bundesmittel an die Kommunen weiterreicht. Vor Ort wird die Arbeit geleistet: die Unterbringung der Geflüchteten, ihre Versorgung und die weitere Integration“, sagte die Vorsitzende des Sozialausschusses des Landkreistags NRW (LKT NRW), Landrätin Anna Katharina Bölling (Kreis Minden-Lübbecke) bei der Sitzung in Minden.

Wichtig bleibt, dass bei der Mittelverteilung in NRW auf einen belastungsbezogenen Ausgleich geachtet wird: „Das Geld muss dorthin fließen, wo die Kosten entstehen“, erklärte Landrätin Bölling weiter. Neben den Städten und Gemeinden tragen die Kreise in NRW einen erheblichen Teil der entstehenden Lasten. Sie decken in ihren Gesundheitsämtern, den Kreisjugendämtern, den Sozialämtern aber auch als Schulträger im Bereich der Förderschulen und Berufskollegs wesentliche Bedarfe der Vertriebenen.

Zudem sind sie aufgrund des von Bund und Ländern beschlossenen Rechtskreiswechsels der Ukraine-Geflüchteten in das SGB II bzw. SGB XII ab dem 1. Juni 2022 Träger der Unterkunftskosten. Die Kreisebene muss bei der Verteilung der Bundesmittel entsprechend ihrer Aufgabenverantwortung in angemessenem Umfang berücksichtigt werden. Der Ausschuss erörterte die zahlreichen Fragestellungen und Herausforderungen, die der Rechtskreiswechsel mit sich bringt, ausführlich.