Anhörung zum Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz NRW

25. August 2021: Kreise fordern stärkere Vernetzung von Fuß- und Radverkehr mit ÖPNV

Die Radverkehrsplanung muss stärker die Bedarfe des kreisangehörigen Raums berücksichtigen. Der Landkreistag NRW fordert zur heutigen Landtagsanhörung zum Entwurf zur Einführung eines Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetzes, vor allem die Vernetzung von Fuß- und Radverkehr mit dem ÖPNV in den Fokus zu nehmen.

Der Verkehrsausschuss des Landtags NRW befasst sich heute - Mittwoch, 25. August 2021 - mit den Entwürfen zur Einführung des Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetzes des Landes NRW sowie zur Änderung des Straßen- und Wegegesetzes. Ziel der Gesetzesänderungen ist es, Rad- und Fußverkehr sicherer und attraktiver zu gestalten. In seiner Stellungnahme verdeutlicht der Landkreistag NRW (LKT NRW) die Besonderheiten der Verkehrsstruktur des kreisangehörigen Raums.

Radverkehrspolitik dürfe nicht in erster Linie aus Großstadtsicht betrieben werden: „Radverkehr muss stärker auf die Bedürfnisse des kreisangehörigen Raums zugeschnitten werden, in dem die Mehrheit der Bevölkerung in NRW lebt und arbeitet“, unterstreicht Hauptgeschäftsführer Dr. Martin Klein, LKT NRW. „Dazu muss unter anderem die stärkere Vernetzung von Fuß- und Radverkehr mit dem ÖPNV im Mittelpunkt stehen, um für längere Wege im kreisangehörigen Raum schnelle Verbindungen zu schaffen und auch Pendlerinnen und Pendlern gerecht zu werden.“

Auch werde der Fußverkehr, der mit 22 Prozent die zweithöchste Verkehrsart ist, nicht ausreichend berücksichtigt: „Fuß- und Radverkehr müssen künftig attraktiver und sicherer gestaltet werden. Daher begrüßen wir grundsätzlich die Gesetzesinitiative. Diese Ziele müssen aber konsequenter und mit deutlicherer Schwerpunktsetzung auf den kreisangehörigen Raum vollzogen werden“, betont Klein.

Darüber hinaus müsse die Umsetzung von Radverkehrskonzepten erleichtert und beschleunigt werden. Klein: „Wir brauchen beispielsweise schnellere Planungs- und Genehmigungsprozesse und pragmatische Lösungen zur Klärung von Grundeigentumsfragen.“  

Die gemeinsame Stellungnahme der kommunalen Spitzenverbände finden Sie hier.

Hinweis

Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an unsere Pressesprecherin Rosa Moya, Telefon: +49 211 30 04 91 160, E-Mail: r.moya@lkt-nrw.de.

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Der Landkreistag Nordrhein-Westfalen (LKT NRW) ist der kommunale Spitzenverband der 31 Kreise des Landes mit rund 11 Millionen Einwohnern.