Übergangslösung bei Windenergieausbau sorgt für Rechtssicherheit und fördert den beschleunigten Ausbau
„Die NRW-Kreise unterstützen den Ausbau von Windenergie. Dieser muss aber geordnet und mit Berücksichtigung der Gegebenheiten vor Ort geschehen. Der Landesentwicklungsplan (LEP) und die Regionalpläne sind dafür die richtigen Instrumente. Daher begrüßen wir den Änderungsantrag der Landesregierung, um den Übergang zu regeln“, erklärt der Hauptgeschäftsführer des Landkreistags NRW, Dr. Martin Klein, zur heutigen Landtaganhörung zum Vierten Gesetz zur Änderung des Landesplanungsgesetzes.
„Ohne Übergangslösung droht ein ungeregelter Windenergieausbau bis zum Erreichen der Flächenbeitragswerte – auch auf Flächen außerhalb der LEP- und Regionalplanungsvorgaben. Das ist nicht zielführend“, fügt Klein hinzu. Die künftigen Vorgaben auf Regionalplanebene beruhen auf einer umfassenden Abwägung aller Nutzungsinteressen und dürften nicht in der Übergangszeit durch eine Vielzahl einzelner ungeplanter Anlagen konterkariert werden. „Der Vorschlag für die Übergangssteuerung von Windenergievorhaben ist ein richtiger Schritt, um Rechtssicherheit für den Übergang zu schaffen und die Ausbauziele nach den geplanten Vorgaben des Landesentwicklungsplans weiter umsetzen zu können“, so Klein. Ohne eine Lösung zur Steuerung des Ausbaus in der Übergangszeit würden zudem die Genehmigungsbehörden der Kreise mit willkürlichen Anträgen befasst, die planerisch nicht vorgesehen seien.
Die Kreise nehmen ihre Rolle bei der Energiewende sehr ernst. Das haben sie immer wieder betont und auch mit Vorschlägen zur Verfahrensbeschleunigung weiter vorangetrieben. Auch die beeindruckenden Zahlen der Genehmigungsbehörden belegen dies: Im Jahr 2023 wurden rund 360 neue Anlagen bewilligt mit einer Leistung von rund 1900 Megawatt und somit doppelt so viele wie im Vorjahr. Auch im ersten Quartal dieses Jahres wurden bereits 139 Windenergieanlagen mit einer Gesamtleistung von 825 Megawatt genehmigt. Das entspricht einem Zuwachs von rund 40 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum und annähernd einem Drittel der bundesweit genehmigten Leistung in Höhe von 2737 Megawatt.